20/09/2023

Öffnungszeiten: „Regelung im Interesse der Betriebe, Mitarbeiter und der Vielfalt unseres Handels!“

Der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.
Die 12er Kommission hat am Mittwoch, 20. September in Rom grünes Licht für eine neue Durchführungsverordnung gegeben, mit der die Öffnungszeiten im Einzelhandel in Südtirol wieder autonom gesetzlich geregelt werden sollen. Die Vorlage muss jetzt noch vom Ministerrat genehmigt werden. Der Wirtschaftsverband hds begrüßt die Entscheidung der Kommission. „Eines gleich vorweg: Wir möchten nicht die Sonn- und Feiertagsöffnungen von Geschäften wieder abschaffen, sondern die Öffnungszeiten reglementieren und eine lokale, auf die Bedürfnisse Südtirols zugeschnittene Lösung herbeiführen“, stellt hds-Präsident Philipp Moser klar. „Es braucht eine eigene Regelung im Interesse der Betriebe, Mitarbeiter und der Vielfalt unseres Handels. Zudem ist der Sonntag, so wie es unsere Werte und Tradition vorsehen, ein Ruhetag und schaffe damit Freiraum für persönliche Interessen, Gemeinschaft und Familie“, so Moser weiter.

Bekanntlich hatte Italien 2012 mit dem sogenannten Monti-Dekret die totale Liberalisierung im Einzelhandel eingeführt und aus Italien das einzige Land Europas ohne Einschränkung der Öffnungszeiten gemacht.

„So wie bereits viele andere Bereiche im Handel autonom in Südtirol geregelt werden können, so soll auch dieser Teil folgen, auch um die Geschäftsöffnungszeiten bzw. Schließungen an Sonn- und Feiertagen südtirolweit regeln zu können“, betont Moser.

Umfrage zum Thema
Um die Stimmung zu diesem Thema unter den Mitgliedsbetrieben abzufragen, hatte der hds Ende 2022 eine landesweite Erhebung durchgeführt. „Die Ergebnisse bestätigen unseren bisherigen Weg: Es braucht eine auf Südtirol zugeschnittene Regelung“, so das Fazit von Präsident Moser.

Auf die Frage, ob sich der hds für eine Sonn- und Feiertagsschließung im Einzelhandel einsetzen soll, hatte eine sehr große Mehrheit der Beteiligten (82,39 Prozent) mit Ja geantwortet - unabhängig von ihrer Herkunft (Stadt oder Landgemeinde und Bezirk) sowie vom Bereich (Food und Non-Food), in welchem sie tätig sind.
 
 
 
 
 
 
 
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