18/01/2023

SCF-Lizenz und damit verbundene Gebühren

Eine SCF-Lizenz ist erforderlich, um in gewerblichen und handwerklichen Tätigkeiten, in Beherbergungsbetrieben, bei Unterhaltungsaktivitäten, einschließlich gemeinnütziger Aktivitäten, und bei Transportdiensten rechtmäßig Musik zu übertragen. Die von der SCF GmbH erteilte Lizenz berechtigt zur öffentlichen Verbreitung von Musikaufnahmen, unabhängig vom verwendeten Medium (Radio, Fernsehen, CDs, Kassetten, auf Computer, Server oder Datenbanken hochgeladene Wiedergabelisten usw. oder speziell installierte Systeme). Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz Nr. 633/41.

Die jährlichen Beträge, welche an die SCF zu zahlen sind, errechnen sich je nach Fläche des Geschäftslokals, dem gewinnorientierten oder nicht gewinnorientierten Zweck des Unternehmens, der ausgeübten Tätigkeit usw.

Unterschiede zwischen SCF und SIAE

SIAE und SCF sind zwei verschiedene Institutionen, die unterschiedliche Rechte an verschiedenen kulturellen Produkten verwalten.

Die SIAE verwaltet und schützt die Autorenrechte an musikalischen Kompositionen (Musik und/oder Texte), unabhängig davon, ob sie live aufgeführt oder auf Tonträger wiedergegeben werden. Genannte Rechte stehen dem Urheber der Komposition (Autor) und dem Herausgeber des Liedes zu.

Die SCF hingegen verwaltet und schützt die “verwandten Schutzrechte“ (d. h. die Rechte an der Aufnahme des Musikwerks). Genannte Rechte stehen der Plattenfirma und dem Künstler, welcher der Aufnahme seine Interpretation verliehen hat, zu.

Somit müssen beide Gebühren (SCF und SIAE-Lizenz) beglichen werden, um aufgenommene Musik abzuspielen.

Weitere Einzelheiten finden sich auf unserer Website im Bereich FAQ 



 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

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Recht und Gewerkschaften
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T: 0471 310 422
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Dott.ssa Lisa Baumgartner

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