13/09/2022

Pauschalsysteme (Forfettario), Stempelsteuer muss versteuert werden

Rechnungen über 77,47 Euro, die von Steuerpflichtigen im Rahmen des Pauschalsystems (regime forfettario) ausgestellt werden, unterliegen der Stempelsteuer in Höhe von 2 Euro. Dieser Betrag stellt, wenn er dem Kunden in Rechnung gestellt wird, Einkommen/Vergütung dar und trägt somit zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens sowie zur Überschreitung der Grenze von 65.000 Euro bei.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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