07/08/2024

Reform der Steuerstrafen, neuer “ravvedimento operoso”

Das Dekret zur Reform der Steuerstrafen sieht einige Änderungen bei der freiwilligen Steueramnestie, sogenannter „ravvedimento operoso“, ab dem 1. September 2024 vor. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
  • Die Kürzung auf 1/7 der Sanktionen erstreckt sich auf den sogenannten „ravvedimento“, welcher nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Erklärung betreffend jene Zeiträume, welche sich auf einen späteren Zeitraum der Begebung des Fehlers erfolgen;
  • Die Herabsetzung der Sanktionen auf 1/6, 1/5 und 1/4 agiert auf Basis des Fortganges des Bewertungsverfahrens, in Übereinstimmung mit der Einführung des neuen präventiven kontradiktorischen Verfahrens;
  • Bei Feststellungsverstößen gilt die gesetzliche Kumulierung, jedoch beschränkt auf die einzelne Steuer und den einzelnen Steuerzeitraum.
  • Für unterlassene oder verspätete Zahlungen wird eine Strafe in Höhe von 25 % anstelle von 30 % erhoben.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...