Um den IRPEF-Abzug von 19 Prozent in Anspruch zu nehmen, sind medizinische Produkte von Optikern (wie Brillen und Kontaktlinsen) und andere medizinische Produkte, von der Pflicht der Zahlung mittels rückverfolgbarer Zahlungsmittel ausgenommen und ...
Seit 1. Jänner 2020 müssen für Gesundheitsausgaben, die man von der Einkommensteuer abziehen möchte, rückverfolgbare Zahlungsmittel verwendet werden. Dazu gehören Banküberweisungen, Debit- und Kreditkarten, Prepaid-Karten, Bankschecks, ...