22/01/2025
Zertifizierung für Geschlechtergleichstellung
Anträge für die Beitragsbefreiung innerhalb 30. April 2025
Die Beitragsbefreiung entspricht 1 % der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers, mit einer Höchstgrenze von 50.000 EUR pro Jahr. Die Beitragsbefreiung wird im Rahmen der zugewiesenen Mittel anerkannt, d. h. bei unzureichenden Mitteln wird die Beitragsbefreiung für die gesamte Zahl der Begünstigten, die einen potenziell förderfähigen Antrag gestellt haben, anteilig gekürzt.
Für die Anerkennung der Beitragsbefreiung muss die Zertifizierung von akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden (gemäß Verordnung (EG) 765/2008 akkreditiert, das UNI-Zeichen und das der Akkreditierungsstelle tragen).
Zertifizierte Unternehmen können den Antrag online über die Website www.inps.it stellen. Unter „Portale delle agevolazioni“ ist das Online-Antragsformular „SGRAVIO PAR_GEN“ verfügbar.
Private Arbeitgeber, die bereits in den Vorjahren einen Antrag auf Beitragsbefreiung gestellt haben und deren Zertifizierung noch gültig ist, müssen den Antrag nicht erneut stellen, da die Beitragsbefreiung nach der Annahme des Antrags automatisch für die gesamten 36 Monate der Gültigkeit der Zertifizierung gewährt wird.
Schließlich muss der Arbeitgeber, im Falle des Verzichts oder des Widerrufs der Zertifizierung, auf eigene Verantwortung das Institut über die Funktion „Kontakte“ der Sozialversicherungsakte des Steuerpflichtigen sowie über PEC an die Adresse pariopportunita@mailbox.governo.it die Abteilung für Chancengleichheit unverzüglich informieren und die Inanspruchnahme der genehmigten Maßnahme aussetzen.
Für weitere Informationen zum Thema stehen wir Ihnen zur Verfügung.