20/12/2023

Whistleblowing - Haben Sie sich den verpflichtenden Bestimmungen angepasst?

Am 15. März 2023 wurde im Amtsblatt das gesetzesvertretende Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 über den Schutz von sogenannten "Whistleblowern" veröffentlicht. Als Whistleblower gelten die Aktionäre eines Unternehmens, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Lieferanten, Berater, Praktikanten, Selbstständige, die Verstöße gegen EU- und nationales Recht melden, von denen sie während ihrer Arbeit Kenntnis erlangt haben.

Jene Unternehmen, die im letzten Jahr durchschnittlich zwischen 50 und 249 angestellte Mitarbeiter mit unbefristeten oder befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt haben, oder weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen, aber ein sog. Organisationsmodell eingeführt haben, sollten bereits innerhalb 17. Dezember 2023 die Verpflichtungen im eigenen Betrieb umgesetzt haben.

Frist verpasst? Dann nutzen Sie eine unserer Konventionen um die Prozeduren in Ihrem Unternehmen so bald wie möglich den neuen Bestimmungen anzupassen.

Als hds haben wir für unsere Mitgliedsbetriebe Konventionen mit folgenden Experten abgeschlossen:

- Confcommercio: mit MYGO Srl:
pietro.giordano@mygovernance.it

- Effizient GmbH:
lucia.menini@effizient.it, loris.ghirello@effizient.it, Tel: 0471053533

- IFK Consulting GmbH:
Stephan.kerschbaumer@ifkconsulting.com, Tel: 0472831107

- Inoova GmbH:
roland@inoova.it, Tel: 3487156971

Qualifizierte Berater unterstützen Sie bei der Einführung der notwendigen Prozeduren und stehen Ihnen beratend zur Seite. Kontaktieren Sie direkt die Berater um die Details der einzelnen Konventionen zu erfahren und das passende Angebot für Sie zu wählen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

Dott.ssa Lisa Baumgartner

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin - zzt. nicht im Dienst
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
E-Mail:
 
 
 
 
 

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