23/01/2025

Weitere Aufschübe

Die Pflicht für Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Italien Versicherungen abzuschließen, die Schäden durch Naturkatastrophen abdecken wurde auf den 31. März 2025 verschoben. Siehe auch den entsprechenden Beitrag.

Aufschub Mwst.-Gesetz für Organisationen des Dritten Sektors
Die neuen Mehrwertsteuerregelungen für Vereine/Organisationen des dritten Sektors treten nicht wie ursprünglich vorgesehen am 01.01.2025 sondern am 01.01.2026 in Kraft. Die neue Regelung sieht vor, dass einige bisher als „außerhalb des Mehrwertsteuerbereichs“ (fuori campo IVA) eingestufte Vorgänge steuerlich relevant werden und als „steuerfrei“ (esenti) qualifiziert werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
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