18/05/2022

Regelung für Kryptowährungen und virtuelle Währungen

In einem Gesetzentwurf sollen die steuerlichen und antigeldwäscherechtlichen Aspekte von so genannten "virtuellen Währungen" definiert werden. Der (noch nicht endgültige) Text sieht für Kryptowährungen folgendes vor:
  • die Steuerbemessungsgrundlage entsteht nicht ab dem Moment der "Behebung", sondern ab dem Zeitpunkt der Umrechnung der virtuellen Währung in Euro (oder in Fremdwährungen);
  • der Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ist von der Besteuerung ausgenommen;
  • zum Zweck der Besteuerung muss der Betrag der virtuellen Währungen einen Wert von 51.645,69 Euro an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Arbeitstagen übersteigen;
  • das Quader RW der Steuererklärung muss verpflichtend ausgefüllt werden, mit der Anwendung eines Freibetrags von 15.000 Euro;
  • Kryptowährungen werden von der IVAFE (Steuer auf ausländische Finanzanlagen) ausgenommen, da es sich nicht um Finanzprodukte handelt;
  • die Einführung einer fakultativen Regelung zur Neufestsetzung der Kaufwerte virtueller Währungen ab dem 1. Januar 2022 auf der Grundlage einer bis zum 30. Juni 2022 zu erstellenden beeidigten Schätzung und durch Zahlung einer gestaffelten Ersatzsteuer (von 8 % bis 10 %). Die Option sieht eine "Bonus"-Regelung für Verstöße in den Vorjahren vor, sofern die Werte in der nächsten Erklärung "angegeben werden" (Steuererklärung 2022).
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

13/06/2025

IRAP-Reduzierung: Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung

Wie bereits berichtet, können Unternehmen in Südtirol, die territoriale Kollektivverträge oder Betriebsabkommen anwenden und dabei zusätzliche wirtschaftliche Leistungen für ihre Mitarbeitenden vorsehen, ab 2025 von einem reduzierten IRAP-Steuersatz ...
 
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt: