12/09/2024
Nahversorgung in den Städten und Sicherheitssysteme fördern
V.l. Philipp Moser, Marco Galateo und Sabine Mayr.
Derzeit sind die Zuschüsse für Nahversorgungsbetriebe auf der Basis des Beschlusses Nr. 21 vom 2. Februar 2024 auf ländliche Gebiete beschränkt. Ziel sei es jedoch, diese Maßnahme auch auf städtische Viertel auszuweiten. Die für diese Zuschüsse vorgesehenen Mittel, die 2024 bereits um 20 Prozent erhöht wurden, könnten weiter aufgestockt werden, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen.
Beim Treffen wurden auch Kriterien für die Förderung von Sicherheitssystemen wie Videoüberwachung und Alarme besprochen. Dabei legte die hds-Spitze Vorschläge für gezielte Maßnahmen für besonders gefährdete Betriebe vor.