18/05/2023

Mischnutzung von Betriebsflächen in Ortszentren: große Erleichterung

hds-Präsident Philipp Moser und Handelslandesrat Philipp Achammer: „Endlich ist es so weit!“

Handelslandesrat Philipp Achammer (l.) mit dem Präsidenten des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.
Der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser, und Handelslandesrat Philipp Achammer begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme die kürzlich vom Landtag genehmigte Novelle im Landesgesetz Raum und Landschaft: Durch die Abänderung von Art. 2, Abs. 3, des Gesetzes 9/2018 ergeben sich wesentliche Erleichterungen für Mischnutzungen von Betriebsflächen in Südtirols Ortszentren.

„Wir setzen uns für neue Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in unseren Ortszentren ein. Dazu gehört in erster Linie die Mischnutzung einer Fläche“, betont hds-Präsident Moser. Das heißt, dass in einem Betrieb - Concept stores - verschiedene Tätigkeiten wie Einzelhandel, Speis- und Schanktätigkeit, Dienstleistung und emissionsarmes Handwerk (z.B. Schuster, Friseur, Schönheitspflege) gleichzeitig ausgeübt werden können.

„Die große Vereinfachung für die Betriebe sieht vor, dass die gleichzeitige Nutzung für zwei oder mehrere Tätigkeiten unterschiedlicher Kategorien keiner Eingriffsgenehmigung mehr unterliegt, sofern die ursprüngliche Nutzung gemäß genehmigter Zweckbestimmung beibehalten und vorwiegend ausgeübt wird“, erklärt Landesrat Achammer die Neuigkeit.

Die Mischnutzung von Flächen in Ortszentren ist zwar seit vier Jahren gesetzlich geregelt, bei der Anwendung des Gesetzes für Raum und Landschaft gab es aber immer noch keine Lösung. Es gibt Gemeinden, die eine ausdrückliche Änderung der Zweckbestimmung und somit eine eigene zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) einfordern, um in denselben Räumlichkeiten gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben zu können. Mit dieser ausdrücklichen Eingriffsgenehmigung verbunden sind nicht nur der erhebliche bürokratische Aufwand, sondern auch die entsprechenden Eingriffsgebühren, bestehend aus Erschließungsgebühren und Baukostenabgabe.

„Mit der jüngsten Gesetzesnovelle, die demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird, ist nun endlich eine klare und einfache Regelung ohne Eingriffsgenehmigung festgeschrieben worden. Für Betriebe werden somit neue und vereinfachte Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen!“, zeigen sich Moser und Achammer zufrieden.
 
 
 
 
 
 
 
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