21/04/2022

Kassenbons/Quittungen: Übermittlung gilt als unterlassen, wenn mit Layout "6.0"

Die Frist für die Anpassung der Registrierkasse (RT) auf das neue Layout (Version "7.0"), das für die Übermittlung der Kassenbons/Quittungen vorgesehen ist, ist am 31. Dezember 2021 abgelaufen. Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich klargestellt, dass Daten, die ab dem 1. Januar 2022 mit vorherigem Layout ("6.0") übermittelt werden, als "unterlassene Übermittlung" gewertet werden.

Falls die trimestralen Abrechnungen der Mehrwertsteuer dennoch korrekt durchgeführt wurden, ist eine Mindeststrafe von 100€ für jede Übermittlung vorgesehen. Es kann die begünstigte Steuerabfindung (ravvedimento operoso) in Anspruch genommen werden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

21/09/2023

Güterkraftverkehr: Anträge von Steuerguthaben für den Ankauf von Dieselkraftstoff

Das Ministerium für Infrastruktur und Transporte hat die Modalitäten für Steuergutschriften für Unternehmen des Güter- und Personenverkehrs für den Ankauf von Dieselkraftstoff im Jahr 2022 bekannt gegeben. Zu beachten gibt es drei Fälligkeiten:
 
 

21/09/2023

Superbonus 110% für "Einfamilienhäuser": Verlängerung der Frist

Verlängerung der Frist für den Superbonus 110% für Eingriffe an Eigentumswohnungen durch Privatpersonen (Einfamilienhäuser). Die Frist für die Renovierung von Häusern wurde (vom 30. September 2023) auf den 31. Dezember 2023 verschoben, wobei bis zum ...
 
 

14/09/2023

Anpassung der Registrierkassen für die "neue" Kassenbon-Lotterie

Die Agentur der Einnahmen hat die Modalitäten des „Bonus“ für die Anpassung der telematischen Registrierkassen und der Server RT festgelegt und an die neuen Bestimmungen zur Teilnahme an die Kassenbon-Lotterie angepasst. Der Bonus beläuft sich auf ...
 
 

12/09/2023

Mitteilung der Ergebnisse der Begleichung „Rottamazione-Quater“ erwartet

Die Agentur der Einnahmen-Einzug teilt derzeit die Ergebnisse der Anträge auf Beitritt zur Begünstigten Begleichung der sogenannten "Rottamazione-Quater" mit, die innerhalb 30. Juni 2023 eingereicht worden sind. Zu beachten ist die Verlängerung der ...