05/12/2024

Jahresendüberprüfung für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)

In den letzten Monaten des Jahres sollten Steuerpflichtige die das Pauschalsystem anwenden, die Höhe ihrer erzielten Einnahmen und Erträge überwachen. Wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 Euro), kann der Steuerpflichtige die Regelung der Pauschalbesteuerung ab 2025 nicht mehr anwenden.

Wenn das Einkommen hingegen das Limit von 100.000 Euro überschreitet, scheidet der Steuerpflichtige ab 2024 aus der Regelung der Pauschalbesteuerung aus. In diesem Fall müssen die nach der Überschreitung erzielten Umsätze der Mehrwertsteuer unterworfen werden und für die Zwecke des analytischen Abzugs der Kosten, ist es erforderlich, die Buchführung zu "rekonstruieren". Der Ausstieg aus der Pauschalregelung wirkt sich auch auf die Sozialversicherungsbeiträge NIFS/INPS aus (die evtl. beim NIFS/INPS beantragte Reduzierung ist nicht mehr anwendbar).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
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