05/05/2025
INPS-Beiträge: Beitragsermäßigung für neue Handelsvertreter
Die Begünstigung richtet sich an: Inhaber von Einzelunternehmen; Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften; mitarbeitende Familienangehörige (Mithelfende und Unterstützende).
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass die Tätigkeit im Jahr 2025 aufgenommen und gleichzeitig eine Erstanmeldung bei einer der Sonderversicherungen für Selbständige erfolgt.
Die wichtigsten Merkmale der Begünstigung: Dauer: 36 Monate ab Beginn der Tätigkeit; Ermäßigung: 50 % des IVS-Beitragssatzes (Invalidität, Alter und Hinterbliebene).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von FNAARC.