22/03/2022

Handwerker und Kaufleute: Rentenzahlungen für 2022

Für die Renteneinzahlungen INPS von Handwerkern und Kaufleute ist für das Jahr 2022 folgendes vorgesehen:
  • der Prozentsatz der Renteneinzahlung für 2022 beträgt 24% für Handwerker und 24,48% für Kaufleute;
  • für mitarbeitende Familienmitglieder unter 21 Jahren liegt der Prozentsatz bei 22,80% für Handwerker und bei 23,28% für Kaufleute;
  • für Handwerker und Kaufleute, die älter als 65 Jahre sind und bereits eine Rente beziehen, wird der oben genannte Standartprozentsatz um 50% reduziert;
  • monatlich wird ein Beitrag für Mutterschaft von 0,62 € fällig.

Die Mindest- und Höchstbeträge der Einkommen für das Jahr 2022 sind:
  • Mindesteinkommen: 16.243 €;
  • Höchsteinkommen: 80.465 € (105.014 € für Personen ohne Renteneinschreibung bis zum 31.12.1995).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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