10/01/2025

Fringe Benefits: erhöhte Beträge bestätigt

Das Haushaltsgesetz, das seit 1. Januar 2025 in Kraft ist, hat für die Jahre 2025 bis 2027 die erhöhten Fringe Benefit Beträge bestätigt. Demnach liegt der steuer- und beitragsfreie Betrag für alle Mitarbeiter bei 1.000 Euro und für Mitarbeiter mit zu Lasten lebenden Kindern bei 2.000 Euro (dies anstelle des gesetzlichen Schwellenwertes von 258,23 Euro).

Was sind Fringe Benefits?
Unter Fringe Benefit versteht man zusätzliche Güter oder Leistungen, die dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. So fallen in diese Kategorie beispielsweise Gutscheine (wie monni), Versicherungen, Rückerstattungen von Haushaltsspesen für Wasser, Strom, Gas, Mietzins, Nutzung betrieblicher Güter auch zu privaten Zwecken wie Autos usw.

Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern auch andere Welfare-Leistungen gewähren. Diese gewinnen immer mehr an Bedeutung. So werden diese von einer stets steigenden Anzahl von Betrieben eingeführt, zum einen, um das Wohlbefinden der eigenen Mitarbeiter zu steigern, zum anderen aber auch, um den Betrieb nach außen hin attraktiv zu gestalten und dadurch neue Mitarbeiter zu gewinnen.

Worum handelt es sich beim betrieblichem Welfare?
Beim betrieblichen Welfare handelt es sich um Zusatzleistungen, die vom Betrieb zugunsten der Mitarbeiter gewährt werden. Diese umfassen ein Paket an Initiativen, Gütern und Leistungen, die der Betrieb dessen Mitarbeitern zur Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens und zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bereitstellt.

Welche allgemeinen Regeln gilt es zu beachten?
Betriebliche Welfare-Leistungen müssen für die Gesamtheit der Arbeitnehmer oder für gewisse Kategorien bestimmt sein. Es dürfen keine individuellen Zuwendungen sein. Welfare-Leistungen dürfen nicht zur „Vergütung“ der Arbeitsleistungen erteilt werden. Unvereinbar wäre es demnach, im Gegenzug eine Reduzierung der festen oder variablen Gehaltsbestandteile vorzunehmen. Welfare-Leistungen dürfen nicht in Geld umgewandelt werden. Der Betrieb muss auch eine Betriebsregelung mit der Erläuterung des Welfare-Plans erstellen und diese den Mitarbeitern aushändigen.
Fringe Benefits allein hingegen, können auch individuell und nur einzelnen Mitarbeitern gewährt werden.

Der hds bietet seinen Mitgliedern eine Reihe an Lösungen für das Wachstum der Unternehmen und das Wohlergehen der Mitarbeiter. Die Mitglieder des hds können auf eine Konvention zugreifen, um dann eine maßgeschneiderte Plattform für betriebliches Welfare zu nutzen, die von Edenred Italia, einem führenden Unternehmen im Bereich flexibler Leistungen, implementiert und verwaltet wird.

Für weitere Informationen rund um das Thema Welfare und Fringe Benefits stehen wir zur Verfügung.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

Dott.ssa Lisa Baumgartner

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
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