Am Sonntag, den 31. März, endete die Frist für die Zahlung des Fond FIRR durch die vertretenden Unternehmen. Die Frist wurde um fünf Tage vorgezogen - daher bis zum 25. März - für Unternehmen, die das Sepa-Lastschriftverfahren verwenden. Wir empfehlen daher, auf das InEnasarco-Kundenportal zuzugreifen und die erfolgte Gutschrift des für das Jahr 2023 der angereiften FIRR Gelder gemäß den unten angegebenen Quoten zu überprüfen. Diese gelten für Agenturverträge, die sowohl auf den Kollektivvertrag für Handel als auch auf den Kollektivvertrag für Industrie fußen:
MEHRMANDATARE:
- 4% auf Provisionen bis zu € 6.200/Jahr
- 2% auf Provisionen zwischen € 6.200,01 und € 9.300
- 1% auf Provisionen über € 9.300,01
EINZELMANDATARE:
- 4% auf Provisionen bis zu € 12.400
- 2% auf Provisionen zwischen € 12.400,01 und € 18.600
- 1% auf Provisionen über € 18.600,01