04/05/2022

Elektronische Rechnungsstellung ab 1. Juli für Forfettari, Minimi und ASD verpflichtend

Der Entwurf des Gesetzesdekrets zur Umsetzung des PNRR (Piano nazionale di ripresa e resilienza) sieht eine neue Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung vor für:
  • Subjekte im früheren Pauschalsystem (Minimi)
  • Subjekte im neuen Pauschalsystem (Forfettari)
  • Amateursportvereine laut Gesetz 398/91, welche vorher (unter 65.000 Euro Umsatz) befreit waren.
Diese Unternehmen und Freiberufler müssen ab dem 1. Juli 2022 ihre Rechnungen elektronisch über das digitale Austauschsystem (Sistema di Intercambio) der Agentur der Einnahmen versenden.

Es ist vorgesehen, dass die betroffenen Subjekte Anfangs die Möglichkeit erhalten sollen, die elektronischen Rechnungen innerhalb eines verlängerten Zeitraums auszustellen: für das dritte Trimester 2022 sollen die Rechnungen innerhalb des Folgemonats der Leistung ausgestellt werden dürfen, ohne dass Sanktionen verhängt werden. Ab dem vierten Trimester 2022 müssen die elektronischen Rechnungen innerhalb der üblichen Frist von 12 Tagen ab dem Datum der Durchführung der Tätigkeit ausgestellt werden.

Derzeit wird überprüft, ob Steuerpflichtige, deren Einkünfte 25.000 Euro nicht übersteigen, bis 2024 von dieser Pflicht der elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen bleiben sollen.

Ab 1. Juli soll es auch Änderungen geben für:
  • Auslandsrechnungen: Ein – und Ausgangsrechnungen aus dem Ausland müssen elektronisch über das digitale Austauschsystem (Sistema di Intercambio) mittels elektronischen Formats übermittelt werden.
  • Lieferungen von Waren in die Republik San Marino: Ab dem 1. Juli 2022 müssen auch Rechnungen für die Lieferungen von Waren, die in der Republik San Marino versandt oder transportiert werden, von in Italien ansässigen (niedergelassenen oder identifizierten) Steuerpflichtigen im elektronischen Format ausgestellt werden.
In Kraft bleibt hingegen das Verbot der Ausstellung von elektronischen Rechnungen, bis mindestens Ende 2022, für:
  • Personen, die verpflichtet sind, die Daten an das STS (Sistema Tessera Sanitaria) zu übermitteln.
  • Personen, die zwar nicht verpflichtet sind, Daten an das STS (Sistema Tessera Sanitaria) zu übermitteln, aber dennoch Gesundheitsdienstleistungen an Privatpersonen erbringen.

 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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