17/01/2025
Beiträge an Kleinunternehmen: Abfallvermeidung bringt mehr
Ziel dieser Beihilferegelung ist die Unterstützung der betrieblichen Investitionen von Kleinst- und Kleinunternehmen, die in Südtirol eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und betrifft die Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Die Beihilfe wird in Form eines Verlustbeitrags im Ausmaß von 20% der zulässigen Kosten gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 in geltender Fassung gewährt.
Der Beitrag ist nicht mit anderen Förderungen wie z.B. „Neues Sabatini“ kumulierbar.
Es kann nur ein Beitragsantrag pro Unternehmen bis zum 28. Februar 2025, 12:00 Uhr, online übermittelt werden.
Mehr Punkte bei Abfallvermeidung
Die Höchstpunktezahl, die einem Investitionsvorhaben zuerkannt werden kann, entspricht 120 Punkten, wobei 10 Punkte u.a. für die folgenden Schwerpunkte vergeben werden
- Maßnahmen zur Abfallvermeidung:
a) Unternehmen, die vor der Antragstellung mindestens sechs Monate lang kostenlos Lebensmittel und Non-Food-Produkte in einer Menge von mindestens 20 kg pro Jahr an Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben. Die vierteljährliche Abschlusserklärung mit den Angaben zu den Lieferscheinen für die Überweisungen muss beigefügt werden
b) Unternehmen, die neben Obst und Gemüse auch andere Lebensmittel und Produkte für den täglichen Gebrauch unverpackt (lose) zum Verkauf anbieten, wobei die Ware vor Ort in Behältnissen abgepackt wird.
Mehr Punkte gibt es auch für:
- Meister- und Handelsfachwirt-Diplom oder Diplom eines mindestens dreijährigen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums.