17/03/2022

Ausschluss IRAP 2022 auch für Familienbetriebe und eheliche Betriebe

Die Agentur der Einnahmen hat kürzlich klargestellt, dass neben Einzelunternehmen auch folgende Unternehmen ab dem Steuerjahr 2022 nicht mehr der IRAP unterworfen werden:
  • Familienunternehmen, auch wenn sie mehrere Familienarbeitskräfte und Angestellte beschäftigen;
  • Eheliche Betriebe, die nicht in Form einer Gesellschaft geführt werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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