12/05/2022

Ab 2023 Werbebonus nur noch für Printmedien und auf die „Kostensteigerung“

Ab dem Jahr 2023 wird die Berechnungsmethode für den Bonus auf Werbeinvestitionen abgeändert. Das neue Steuerguthaben wird nur noch für Werbungen in Printmedien in Höhe von 75% der Steigerung der Werbeausgaben gewährt. Der neue Werbebonus:
  • gilt nicht mehr für Investitionen in lokalen Fernseh- und Radiosender, egal ob analog oder digital;
  • entspricht 75% der zusätzlich getätigten Werbeausgaben im Vergleich zum Vorjahr und wird daher nicht mehr auf die gesamten im Jahr getätigten Werbeinvestitionen berechnet (wie für 2020, 2021 und 2022 vorgesehen).
  • sieht eine Obergrenze des Steuerguthabens von 30 Mio. Euro pro Jahr vor.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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