07/02/2025

2025: Beiträge für Nahversorgungsdienst in Südtirol

hds-Präsident Philipp Moser: „Nahversorgungsgeschäfte sind mehr als nur ein Ort zum Einkaufen!“

Der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.
Der Wirtschaftsverband hds erinnert daran, dass Handelsbetriebe, die in Südtirol einen „Nahversorgungsdienst“ anbieten, auch in diesem Jahr einen Beitrag beim Land ansuchen können. Diese Unternehmen betreiben Detailhandel in ländlichen Gebieten mit einer großen Auswahl an frischen und konservierten Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs. Sie sind in Ortschaften mit mindestens 150 Einwohnern angesiedelt.

„Im Vergleich zu den umliegenden Regionen verfügen wir heute noch über eine noch großteils intakte Nahversorgung in Südtirol. Diese ermöglicht den Einkauf vor allem von Grundnahrungsmitteln in den Dörfern, schafft Arbeitsplätze und sorgt für Lebensqualität in unseren lebendigen Orten“, betont hds-Präsident Philipp Moser. „Der Handel war schon immer mehr als Konsum. Er ist schon heute mehr als nur ein Ort zum Einkaufen. Er ist auch ein sozialer Ort der Begegnung, des Austauschs, des Zusammenlebens. Wie kaum eine andere Branche ist der Handel nah am Menschen und prägt unser Zusammenleben in unseren Dörfern und Orten“, so Moser weiter.

Es gilt diese Struktur mit verschiedensten Maßnahmen weiterhin zu erhalten und zu stärken. Für Moser ist es auch wesentlich, dass auch ähnliche Förderungen für die Stadtviertel in den größeren Städten vorgesehen werden. Mit dem zuständigen Landesrat Marco Galateo gibt es in dieser Sache bereits einen entsprechenden Austausch.

Die Voraussetzungen
Ansuchen können Nahversorgungsbetriebe, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Durchschnittlicher jährlicher Mehrwertsteuerumsatz in den letzten drei Jahren von maximal 450.000 Euro.
- Maximal drei Vollzeitbeschäftigte, einschließlich Inhaber, Lehrlinge und mitarbeitende Familienmitglieder. Bei Letzteren werden Ehepartner und Verwandte des Inhabers bis zum zweiten Grad in gerader Linie nicht berücksichtigt.
- Verkaufsfläche von maximal 150 Quadratmetern.
- Tägliche Öffnungszeiten über drei Stunden an sechs Wochentagen.

In Ortschaften hingegen in strukturell benachteiligten Gebieten können für die Aufrechterhaltung auch zwei Nahversorgungsbetriebe gefördert werden.

Die Beitragshöhe
Für die Aufrechterhaltung des einzigen Nahversorgungsbetriebes sind ein Beitrag von jährlich maximal 13.000 Euro und Zuschläge für eine Reihe von besonderen Zusatzleistungen (bis maximal 15.000 Euro) vorgesehen. Der Beitrag für Neueröffnungen beträgt hingegen 20.000 Euro. Sollten die im jährlichen Haushalt vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, so werden die Förderbeträge in Proportion reduziert.

Die Fristen
Die Anträge sind bis zum 30. April 2025 und ausschließlich online mittels SPID, über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf civis.bz.it einzureichen. Für Neueröffnungen ist die Einreichung bis zum 31. August 2025 möglich. Die hds Servicegenossenschaft bietet eine Beratungsdienstleistung für die Einreichung der Ansuchen an.

 
 
 
 
 
 
 
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