23/02/2022
“Superbonus” Hotels: click day für Steuerguthaben und Verlustbeitrag ab 28 Februar
Der Zugriff auf dem Portal kann mittels SPID, elektronischem Personalausweis (CIE) oder der nationalen Dienstleistungskarte (CNS) erfolgen. Nach dem Einstieg können die erforderlichen Informationen eingeben und das Antragsformular heruntergeladen werden. Das Formular muss vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital unterschrieben werden und kann anschließend samt aller erforderlichen Anlagen hochgeladen werden.
Der Antrag kann eingereicht werden:
• von 12:00 Uhr am 28.02.2022 bis 17:00 Uhr am 30.3.2022;
• ausschließlich online, indem mit einer digitalen Identität (SPID, CNS, CIE) auf die Online-Plattform von Invitalia (www.invitalia.it) zugegriffen wird;
• unter Verwendung der auf der Website von Invitalia veröffentlichten Formulare;
Der Antragsteller muss außerdem über eine digitale Unterschrift und eine PEC-Adresse verfügen.
Nach Einreichung des Antrags stellt das System eine Bescheinigung über den eingereichten Antrag aus, in der das Datum und der Tag der Versendung erkenntlich sind und die mit einem Identifikationscode versehen ist.
Die Beiträge werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel in chronologischer Reihenfolge der Anträge gewährt (maßgeblich sind das Datum und die Uhrzeit der Antragstellung bzw. das Datum und die Uhrzeit des letzten eingefügten oder geänderten Dokuments).
Die Höhe der Beiträge ist wie folgt definiert:
• eine Steuergutschrift von bis zu 80% der getätigten Ausgaben;
• einen Verlustbeitrag, der 50% der getätigten Ausgaben abdeckt (Höchstbetrag von 40.000 €).
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die ab dem 07.11.2021 bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden, sowie Maßnahmen, die nach dem 01.02.2020 begonnen und noch nicht abgeschlossen sind, sofern die entsprechenden Ausgaben ab dem 07.11.2021 getätigt werden.
Die Ausgaben müssen sich auf folgende Tätigkeiten beziehen:
• Erhöhung der Energieeffizienz der Bauwerke und Erdbebensicherungsmaßnahmen;
• Beseitigung von architektonischen Barrieren;
• Außerordentliche Instandhaltung/Restaurierung und Renovierung von Gebäuden, Renovierung und Installation von Leichtbaukonstruktionen, die für die Durchführung der in den vorstehenden Punkten genannten Maßnahmen erforderlich sind;
• Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen (einschließlich Beleuchtung) unter der Voraussetzung, dass der Kauf für mindestens eine der oben genannten Maßnahmen nützlich ist und unter der Voraussetzung, dass der Begünstigte die betreffenden Wirtschaftsgüter vor Beendigung der Abschreibung nicht an Dritte weitergibt oder sie für betriebsfremde Zwecke verwendet;
• Digitalisierung;
• Bau von Thermalschwimmbädern und Erwerb von Geräten für die Durchführung von Thermalaktivitäten (für Thermaleinrichtungen).