02/03/2023

„Rottamazione quater" und neues Informationsprospekt

Die Agentur der Einnahme - Riscossione hat die Modalitäten für die Beantragung der sogenannten „Rottamazione Quater" für offene Steuerzahlkarten veröffentlicht. Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde die Möglichkeit eingeführt Steuerzahlkarten, die vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2022 der Agentur der Einnahmen - Riscossione zur Eintreibung anvertraut wurden, in vereinfachter Form zu bezahlen. Diese Möglichkeit kann auch für Schulden angewendet werden, die in früheren erleichterten Steuerabfindungen (Rottamazioni) enthalten waren und wegen Nichtbezahlung verfallen sind. Die Bezahlung kann mittels Einmalzahlung oder in maximal 18 Raten (über fünf Jahre) erfolgen.

Der Antrag muss bis zum 30. April 2023 auf elektronischem Wege eingereicht werden, und zwar durch Zugriff auf:
  • den persönlichen Bereich mit SPID-, CIE- und Carta Nazionale dei Servizi unter Angabe der Steuerzahlkarten/Zahlungsbescheide, für die man die erleichterte Abfindung in Anspruch nehmen will;
  •  im öffentlichen Bereich durch Ausfüllen eines speziellen Formulars und Beifügen der Identifikationsdokumente. Es ist erforderlich, die E-Mail-Adresse anzugeben, um die Bestätigung der Einreichung des Antrags zu erhalten.

Bei unterlassener, unzureichender oder um mehr als 5 Tage verspäteter Zahlung der einzelnen Rate oder einer der Raten, ist die erleichterte Abfindung unwirksam und die geleisteten Zahlungen werden als Akontozahlung des geschuldeten Gesamtbetrages gesehen.

Die Agentur der Einnahmen - Riscossione stellt seit kurzem auch eine neue Funktion zur Verfügung, mit der ein „Informationsprospekt“ angefordert werden kann. Das „Informationsprospekt“ fasst zusammen, welche Schulden in den Anwendungsbereich der „Rottamazione Quater" fallen. Das Dokument enthält:
  • die Liste der Zahlungsbescheide, Steuerzahlkarten und Lastschriften, die begünstigt bezahlt werden können;
  • den effektiv geschuldeten Betrag, wenn die „Rottamazione quater“ in Anspruch genommen wird.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...