07/03/2025

Änderungen für Steuerzahler

Die elektronische Fakturierung im Gesundheitswesen bleibt 2025 vorübergehend ausgesetzt, und die „Rottamazione-quater“ bietet säumigen Zahlern eine zweite Chance.

Elektronische Fakturierung für Gesundheitsleistungen an Privatpersonen
Eine weitere Verlängerung vom 31. März 2025 bis Ende 2025 ist die vorübergehende Befreiung von der Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen jener, welche diese erforderlichen Daten an das sogenannte System "Sistema Tessera Sanitaria" (Gesundheitskarte) übermitteln müssen, da diese Daten für die Bearbeitung der vorausgefüllten Steuererklärung erforderlich sind.
Die Befreiung betrifft nur Rechnungen, deren Daten an das System „Tessera Sanitaria“ übermittelt werden müssen.

“Rottamazione quater”
Im Rahmen des Verfahrens der vereinfachten Steuerabfindung, sogenannte „Rottamazione-quater“ können Personen wieder aufgenommen werden, welche zum 31. Dezember 2024 die zu zahlende Beträge nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig gezahlt haben. Die Wiederzulassung sieht die Einreichung einer Erklärung bis zum 30. April 2025 mit Angabe der Anzahl der Raten vor, um die Zahlungen nur für die in der Erklärung für den ursprünglichen Beitritt an das Verfahren der vereinfachten Steuerabfindung („Rottamazione quater“) vorhandenen Schulden einzuziehen. Die Beträge müssen in einer einzigen Rate bis zum 31. Juli 2025 oder in höchstens zehn aufeinanderfolgenden Raten in gleicher Höhe gezahlt werden.

Das Institut für die Einziehung von Steuern und Abgaben teilt dem Schuldner den Gesamtbetrag der fälligen Beträge, einschließlich der Höhe der einzelnen Raten, sowie den Tag und den Monat, in dem die einzelnen Raten fällig sind, bis zum 30. Juni 2025 mit.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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