01/07/2026

Neue EU Zollregeln sollen Billig Importe im Onlinehandel bremsen

hds: „Wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb – enorme Dimension auch in Südtirol“

Philipp Moser, Präsident des Wirtschaftsverbandes hds.
Mit 1. Juli 2026 tritt eine neue EU Regelung in Kraft, die Online Bestellungen aus Nicht EU Ländern mit einem Warenwert von unter 150 Euro erstmals mit einer pauschalen Zollabgabe belegt. Ziel der Maßnahme ist es, den stark gewachsenen Online Direktimport aus Drittstaaten einzudämmen und faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu schaffen.
Der Wirtschaftsverband hds bewertet die Einführung dieser Regelung grundsätzlich positiv.
„Die neue EU Maßnahme ist ein wichtiger Schritt, um einen strukturellen Wettbewerbsnachteil für den lokalen Handel zu korrigieren. Bisher konnten viele Produkte aus Drittstaaten faktisch zollfrei in den europäischen Markt gelangen, was zu massiven Verzerrungen geführt hat“, betont hds Präsident Philipp Moser.

Milliardenmarkt Mini Pakete – auch Südtirol stark betroffen
Hintergrund der Maßnahme ist das enorme Wachstum der sogenannten „Mini Pakete“ aus Drittstaaten: EU weit wurden im Jahr 2025 rund 5,9 Milliarden solcher Sendungen direkt an Konsumentinnen und Konsumenten geliefert, der Löwenanteil von 97 % davon stammt aus China.
Auf Basis einer anteiligen Hochrechnung ergibt sich für Südtirol eine Größenordnung von rund 7 Millionen Paketen jährlich – das entspricht etwa 13 Sendungen pro Person. Ausgehend von einem durchschnittlichen Warenwert von rund 9 Euro pro Sendung ergibt sich daraus ein Importvolumen von rund 64 Millionen Euro pro Jahr.
„Diese Zahlen zeigen klar, dass es sich nicht um ein Randphänomen handelt, sondern um einen Massenmarkt mit direkten Auswirkungen auf unsere Betriebe vor Ort“, unterstreicht Moser. „Zugleich bedeutet dieses enorme Sendungsaufkommen auch eine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung, da Millionen von Paketen jährlich über Logistikzentren und Zustellfahrzeuge in das Land transportiert und verteilt werden müssen.“

Mehr Fairness – aber auch höhere Preise
Die neue Regelung sieht eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie in einer Sendung vor. Es ist zu erwarten, dass diese Abgabe in der Praxis in den meisten Fällen an die Endkundinnen und Endkunden weitergegeben wird – entweder über den Kaufpreis oder über Zustellkosten.
Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies spürbare Preissteigerungen, insbesondere bei sehr günstigen Produkten. Ab November 2026 ist zudem eine weitere EU weite Bearbeitungsgebühr („Handling fee“) geplant, die zusätzliche Kosten verursachen wird.

hds: Europäische Lösung entscheidend
Kritisch sieht der hds hingegen nationale Alleingänge einzelner Staaten. Zusätzliche nationale Abgaben – wie sie zeitweise unter anderem in Italien, Österreich oder Frankreich diskutiert wurden – könnten den Binnenmarkt verzerren, indem Importströme gezielt über andere EU Länder abgewickelt werden. „Gerade im Onlinehandel sind die Ströme grenzüberschreitend organisiert. Deshalb braucht es klare, einheitliche europäische Regeln. Nationale Sonderwege würden nur zu neuen Verzerrungen führen“, so Moser.

Chance für den lokalen Handel
Aus Sicht des hds bietet die neue Regelung jedoch Chancen für die heimischen Betriebe: „Wenn künftig für alle Marktteilnehmer vergleichbare Rahmenbedingungen gelten, stärkt das die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Betriebe und damit auch die regionale Wertschöpfung“, sagt Moser.
Gleichzeitig sei klar: „Die Zollregelung allein wird den Wettbewerb nicht lösen. Sie ist aber ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung.“
 
 
 
 
 
 
 
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