Großteil der Südtiroler Unternehmen sind dank Landesgesetz Nr. 4 vom 26. Mai 2006, Artikel 17, von der Führung des Abfallregisters befreit. Das Abfallregister müssen ausschließlich Unternehmen führen,
- welche Abfälle verwerten und beseitigen,
- welche gewerbliche Abfälle sammeln und befördern,
- Händler und Vermittler von Abfällen, mit oder ohne Besitz der Abfälle - Erzeuger und Besitzer von gefährlichen Abfällen
Das Abfallregister muss 5 Jahre ab der letzten Eintragung aufbewahrt werden. Unter nützliche Dokumente befindet sich ein Infoblatt welches die Führung des Abfallregisters vertieft.