03/08/2022
Neu: Lehrlingsprämie für Betriebe
Das Wirtschaftsförderungsgesetz, das Landesgesetz Nr. 4 vom 13. Februar 1997 „Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“, sieht bereits vor, dass das Land die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen fördern kann, um die Beschäftigung und das Qualifikationsniveau der Angehörigen aller Sprachgruppen anzuheben.
Damit will das Land die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen erhöhen, die Ausbildungsbereitschaft und Ausbildungsleistung der Südtiroler Lehrbetriebe unterstützen und honorieren und die Südtiroler Wirtschaft insgesamt durch die Förderung der Heranbildung von Fachkräften in der dualen Ausbildung stärken.
Gesuche sind innerhalb von 90 Tagen zu stellen
Sofern die Lehrzeit nicht zur Gänze, aber mindestens zur Hälfte im antragstellenden Lehrbetrieb absolviert wurde, steht dem Betrieb immer noch eine Prämie von 1000 Euro zu. Ein Lehrbetrieb kann die Prämie auch für mehrere Lehrlinge beantragen. Betriebe können innerhalb von 90 Tagen nach bestandener Lehrabschlussprüfung des Lehrlings um die Landesförderung ansuchen.
Die Ansuchen sind an das Landesamt für Handwerk zu richten, außer jene aus den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus, die bei den dort zuständigen Abteilungen einzureichen sind.
Weitere Informationen: Prämie für die Ausbildung von Lehrlingen | Dienstleistungen A-Z | Autonome Provinz Bozen - Südtirol