Für Handelsvertreter und -agenten bleibt der Enasarco-Beitragssatz auch 2025 unverändert. Es gilt weiterhin ein Satz von 17%, der zu gleichen Teilen von der auftraggebenden Firma (8,5%) und dem Handelsvertreter (8,5%) getragen wird.
Die Höchstgrenzen für Provisionen und die Mindestbeiträge sollen in den kommenden Wochen festgelegt werden.
Ab sofort ist in den gängigen App-Stores die neue FNAARC-App verfügbar, die speziell für Handelsvertreter entwickelt wurde. Die Anwendung ist kostenlos und bietet nützliche Funktionen zur Nutzung der täglichen Arbeit im Vertrieb.
Mit der App ...
Die Stiftung Enasarco hat die Mindest- und Höchstbeiträge 2025 für Mono- und Plurimandatare mitgeteilt. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Mindest- und Höchstbeiträge wie folgt festgelegt:
Handelsagent als ...
Eine der Neuerungen, die die Kategorie der Handelsvertreter betrifft: Das neue Haushaltsgesetz 2025 führt die Nachvollziehbarkeit von Zahlungen als verpflichtende Voraussetzung ein, um sowohl Reise- als auch Repräsentationskosten steuerlich absetzen ...
Handelsvertreter (sowohl Einzelpersonen als auch Gesellschaften), die Angestellte oder Dritte kontinuierlich beschäftigen, haben die Möglichkeit, eine reduzierte Quellensteuer auf die von ihnen an die Auftraggeber in Rechnung gestellten Provisionen ...