23/10/2023
„Dololine“: die erste Praline aus Südtirol
Konditoren im hds kreieren neue süße Versuchung mit Almwiesen-Geschmack
Die Dololine!
Alleinstellungsmerkmal des neuen Produktes sind die hochwertigen Rohstoffe aus Südtirol: Südtiroler Bergwiesenkräuter und Südtiroler Sahne. Ziel des lokalen Konditorhandwerk ist es, aus der Almwiesen-Praline ein „Must-Have“ für den Südtirol-Besucher, aber auch für die lokale Bevölkerung zu machen.
„Die Rohstoffe sollen den sommerlichen Almwiesenduft – in zartschmelzender Schokolade eingefangen – einfangen und Genuss vermitteln, ebenso wie das Südtiroler Konditorhandwerk“, betonen die Konditoren. Das Verbindende soll neben den Grundzutaten eine vorgegebene Verpackung sein, die einen Wiedererkennungswert garantiert, egal in welcher Konditorei der Kunde das Produkt kauft.
Der Name „Dololine“ verbindet die Herkunft mit dem Produkt: DOLOmiten und PraLINE. Der Geschmack der Südtiroler Almwiesen in einer süßen Versuchung.
Auszug aus dem Pflichtenheft des Produktes
Produkteigenschaften
- Die Dololine erhält ihren Geschmack durch eine Vielzahl natürlicher Aromen und Zutaten: Erlesene Bergkräuter und Sahne sind dabei die entscheidenden Zutaten. Alle Zutaten sind naturbelassen.
- Das Produktionsgebiet der Dololine-Almwiesenpraline umfasst das gesamte Gebiet der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol und ist ausschließlich den Mitgliedern der Fachgruppe Südtiroler Konditoren im hds vorbehalten.
- Das Produktionsrecht kann nicht Dritten übertragen werden.
Zutaten:
- Sahne und Kräuter stammen ausschließlich aus der Autonomen Provinz Bozen -Südtirol.
- Die zertifizierten Kräuter müssen über die Fachgruppe der Südtiroler Konditoren im hds bezogen werden.
- Konservierungsmittel, Geschmacksverstärker und andere chemische Zusätze sind nicht zulässig.
- Glukose (Sirup oder Pulver) – Invertzucker und Sorbit dürfen als Frischhaltemittel verwendet werden.
- Der gesamte Warenfluss muss jederzeit nachvollziehbar sein (z. B. zwischen Lieferanten und Produzent), und die Herkunft der Zutaten muss rückverfolgbar sein. Kontrollen durch die Fachgruppe können durchgeführt werden.
- Die Dololine kann lose oder in der vorgesehenen Verpackung verkauft werden.
- Die Dololine-Gießform ist exklusiv nur bei der Fachgruppe der Südtiroler Konditoren im hds erhältlich.
- Das Corporate Design für Verpackung und Gießform liegt bei den Südtiroler Konditoren.
- Es ist nicht zulässig, andere Pralinen mit der Dololine-Gießform herzustellen und in selbiger Verpackung zu verkaufen.
- Es ist empfohlen, das Eigenlogo auf der hinteren Seite anzubringen.
Die Verpackung muss folgende Angaben aufweisen:
- Zutatenliste mit Hinweis auf Allergene
- Nettomenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Lagerbedingungen
- Namen & Firmenbezeichnung mit Anschrift des Produzenten
- In den Geschäften und Filialen der teilnehmenden Südtiroler Konditoren darf es nur die vorgegebene Variante der Dololine geben.
- Der Mindestverkaufspreis für den Endverbraucher darf für eine Schachtel mit 5 Stück nicht unter 11,90 Euro inkl. MwSt. sein.
- Der Stückpreis für lose verkaufte Pralinen beträgt 1,50 Euro inkl. MwSt.
- Vertriebspartner dürfen nur ausgewählter Fachhandel sein, die von der Fachgruppe der Südtiroler Konditoren im hds vorab genehmigt werden müssen.
V.l. Thomas Dusini, Franz Obkircher, Christian Pupp, hds-Direktorin Sabine Mayr und der Präsident der Konditoren im hds, Paul Wojnar.