21/09/2022
Südtiroler Maklervereinigung: Günstigere Besteuerung bei langfristigen Mietverträgen ist sinnvoll
V.l. Philipp Arquin, Vorstandsmitglied SMV, Alexander Benedetti, Präsident SMV, und Andrè Benedict Niederkofler, Vorstandsmitglied SMV.
Ziel ist es, Leerstände in Gemeinden mit Wohnungsnot besser zu regeln und Zweitwohnungen höher zu besteuern, damit diese dem Mietmarkt zugeführt werden. Der Vorsatz wäre gut, allerdings werden durch die aktuelle GIS-Regelung Eigentümer von langfristig vermieteten Wohnungen um ein Vielfaches höher besteuert als Eigentümer von Wohnungen, welche dieselben touristisch vermieten (Privatzimmervermietung, z.B. AirB&B).
Zweitwohnungen können vom Eigentümer für Eigenzwecke (Bedarf der eigenen Familie) herangezogen werden oder auch, wie folgt vermietet/genutzt werden mit den nachfolgenden durchschnittlichen GIS-Sätzen:
- kurzfristige, touristische Vermietung (Privatzimmervermietung, z.B. AirB&B) – GIS: 0,2-0,3%
- langfristige Vermietung – GIS: 0,76-3,5%
- Ferienwohnung (Eigengebrauch ohne Wohnsitz eines der Familienmitglieder) – GIS: 1,56-3,5%.
Beim Vergleich der verschiedenen GIS-Sätze fällt auf, dass touristisch kurzfristig vermietete Wohnungen deutlich geringere GIS-Sätze bezahlen. Und so bezahlen Eigentümer von langfristig vermieteten Wohnungen sehr oft das doppelte bis 17,5-fache an GIS im Vergleich zu einem Eigentümer einer touristisch vermieteten Wohnung.
Der reduzierte Steuersatz, die sofortige Verfügbarkeit und die höhere Rendite von touristisch vermieteten Zweitwohnungen haben in den letzten Jahren die Anzahl von Wohnungen, die für langfristige Wohnzwecke genutzt werden, effektiv verringert. Auf Grund der günstigeren Besteuerung und der höheren Rendite wurden vor allem in touristisch stark frequentierten Gemeinden und Städten von Eigentümern ihre Wohnung nur noch touristisch vermietet. Diese Mietwohnungen fehlen jetzt am Wohnungsmarkt und dieser Mangel ist bereits seit mehreren Jahren spürbar.
Es wäre wichtig und sinnvoll, dass jene Eigentümer, die ihre Wohnungen, mit langfristigen Mietverträgen (3+2 oder 4+4) denjenigen zur Verfügung stellen, die in der Provinz ansässig sind oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, geringer besteuert werden als jene, die ihre Wohnungen rein touristisch vermieten. Dies auch deshalb, da mit der ordentlichen (3+2 und 4+4 Jahre) Vermietung, Lebensraum für Personen und Familien geschaffen wird, die in Südtirol leben.
Der Staat hat dies bereits mit der Einführung der Ersatzsteuer (cedolare secca) und der reduzierten Berechnungsgrundlage der IRPEF für langfristig vermietete Wohnungen laut Gebietsabkommen in Gemeinden mit Wohnungsnot mit Erfolg vorgemacht.
In den vergangenen Jahren ist es in Südtirol schwierig geworden, Mietwohnungen zu finden, und dies ist sicherlich eine Belastung für die Wirtschaft, da es für Arbeitsgeber und auch Arbeitnehmer wichtig ist, dass solche Wohnungen zur Genüge am Markt sind.