02/08/2022

Restaurants und Bars: zusätzliche Beiträge finanziert

Es wurden weitere 10 Millionen Euro an Verlustbeiträgen, für Unternehmen, welche in den Sektoren "HORECA" (Hotel/Restaurant/Catering) tätig sind und innerhalb 23. Juni 2022 für die Hilfen vom Dekret "Sostegni-bis" (Verlustbeitrag HORECA, Hochzeit und Unterhaltung) angesucht haben, zur Verfügung gestellt.
Für den Verlustbeitrag können ansuchen:
  • Unternehmen, für welche Hilfen in den Sektor HORECA, Hochzeit und Unterhaltung und Eventdienstleister anerkannt wurden;
  • Unternehmen welche als Haupttätigkeit einen der folgenden ATECO-Kodexe haben:
    • 56.10 Restaurant
    • 56.21 Catering
    • 56.30 Bar - Caffè
Die Zuteilung der zugewiesenen Mittel erfolgt folgendermaßen:
  • 70 Prozent werden auf alle Restaurants, Caterer und Bars aufgeteilt, die darauf Anspruch haben;
  • 20 Prozent werden als zusätzlicher Anteil an diejenigen ausgeschüttet, deren Umsatz mehr als 100.000 Euro beträgt;
  • die verbleibenden 10 Prozent erhöhen den Verlustbeitrag für diejenigen, deren Umsatz mehr als 300.000 Euro beträgt.
Dieser zusätzliche Verlustbeitrag wird direkt auf das vom Antragsteller im Antrag für den Verlustbeitrag HORECA, Hochzeit und Unterhaltung angegebene Bankkonto überwiesen.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...