09/06/2022

Beitrag für Tanzlokale und Diskotheken ab 6. Juni

Die Modalitäten und Fristen für die Beantragung des Verlustbeitrages zugunsten "geschlossener wirtschaftlicher Tätigkeiten" wurden festgelegt: Die Begünstigten des Beitrages sind Einrichtungen die ihre MwSt.-Position vor dem 27. Januar 2022 eröffnet haben, zu diesem Zeitpunkt vorwiegend die Tätigkeit Diskothek/Tanzlokal/Nachtclubs oder Ähnliches (ATECO 93.29.10) ausgeübt haben und aufgrund der Bestimmungen zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie geschlossen wurden.

Der Antrag kann vom 6. Juni 2022 bis zum 20. Juni 2022 ausschließlich elektronisch über die Anwendung des "desktop telematico" oder des speziellen Webservice im persönlichen Bereich des Portals "Fatture e Corrispettivi", durch den Antragsteller selbst oder einen beauftragten Intermediär, eingereicht werden. Der Beitrag (max. 25.000 Euro) wird durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto gewährt.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

12/09/2024

Neuer Dienst „I24“ für F24-Modelle mit künftigen Fristen

Mit dem neuen Dienst I24 ist es möglich über die telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen alle F24-Modelle betreffend wiederkehrenden, ratenweisen und im Voraus festgelegten Zahlungsbeträge, die mit F24 zu leisten sind, in einer einzigen ...
 
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...