02/02/2023

Werbebonus 2022, Erklärung der effektiv getätigten Investitionen

Steuerpflichtige, die bis zum 31. März 2022 die sogenannte "Reservierung" des Werbebonus 2022 vorgenommen haben, müssen bis zum 9. Februar 2023 die Erklärung, über die im Jahr 2022 effektiv getätigten Investitionen einreichen. Für das Jahr 2022 wird der Werbeonus in Höhe von 50% des Wertes der getätigten Investitionen anerkannt; ab 2023 wird hingegen die ursprüngliche Regelung wieder eingeführt, die Folgendes vorsieht:
  • ein Steuerguthaben in Höhe von 75% des Wertzuwachses der getätigten Investitionen im Vergleich zum Vorjahr (wobei eine Steigerung von mindestens 1% erforderlich ist)
  • Ausschluss von Investitionen in Fernseh- und Rundfunkwerbungen, sowohl analog als auch digital.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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