09/08/2022

Territoriales Rahmenabkommen zur Steuerbegünstigung bei Ergebnisprämien

hds und Fachgewerkschaften: „Kaufkraft stärken!“

Die derzeitige Inflation verbunden mit dem Kaufkraftverlust der Menschen und den entsprechenden Auswirkungen auf den Konsum sind ein ernstzunehmendes Problem, bei dem dringender Handlungsbedarf notwendig ist. Es gibt eine Reihe von steuer- und beitragsbefreiten Benefits und Belohnungsinstrumenten, die von Seiten der Betriebe angewandt werden können, um so auch die Kaufkraft zu stärken.

So hat der Wirtschaftsverband hds vor kurzem mit den vier Fachgewerkschaften ASGB Handel, Filcams Cgil/Agb, Fisascat Sgb/Cisl, Uiltucs Uil/Sgk ein neues territoriales Rahmenabkommen zur Steuerbegünstigung bei Auszahlung von Ergebnisprämien im Tertiärsektor, in der Verteilung und im Dienstleistungsgewerbe unterzeichnet. Dadurch können die Betriebe, die vom Stabilitätsgesetz 2016 vorgesehene Zehn-Prozent Pauschalbesteuerung auf sogenannte Ergebnisprämien in Anspruch nehmen.

Diese begünstigte Ersatzbesteuerung von zehn Prozent anstelle der Einkommensteuer und der regionalen und kommunalen Zuschläge kann auf Ergebnisprämien mit variabler Höhe angewandt werden, die im Zusammenhang mit einer Steigerung der Produktivität, Ertragsfähigkeit, Qualität, Effizienz und Innovation ausbezahlt werden.

In Anspruch nehmen können die Steuerbegünstigungen im Privatsektor beschäftigte Arbeitnehmer, die im Jahr vor dem Bezugsjahr ein Bruttoeinkommen aus abhängiger Arbeit von nicht mehr als 80.000 Euro hatten. Der Höchstbetrag, auf den die Steuerentlastung anwendbar ist, liegt laut Abkommen bei 3.000 Euro brutto pro Jahr.

Um die Ergebnisprämie mit Ersatzbesteuerung auszahlen zu können, können die Arbeitgeber der territorialen Rahmenvereinbarung beitreten, indem sie die der Rahmenvereinbarung beigefügte Beitrittserklärung ausfüllen und die dort beschriebene Prozedur einhalten.

Sofern vom Arbeitgeber vorgesehen, können die Arbeitnehmer die Leistungsprämie wahlweise auch in Form von betrieblichen Wohlfahrtsleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist die Prämie vollständig steuer- und beitragsfrei.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Sabine Mayr

Direktion
Direktorin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 559
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

29/08/2024

„Lust auf Zukunft!“: Der hds Abend für die Wirtschaft 2024

Jährlich lädt der Wirtschaftsverband hds Ende August zu seinem Event für die Südtiroler Wirtschaft. Heuer fand der „hds Abend für die Wirtschaft“ heute Abend (Donnerstag, 29. August 2024) auf Schloss Maretsch in Bozen statt. Die Zusammenkunft der ...
 
 

23/08/2024

Betriebliches Welfare: Betrieb attraktiver und Mitarbeiter zufriedener

Betriebliche Welfare-Leistungen gewinnen in der aktuellen Arbeitslandschaft immer mehr an Bedeutung. So werden diese von einer stets steigenden Anzahl von Betrieben eingeführt, zum einen, um das Wohlbefinden der eigenen Mitarbeiter zu steigern, zum ...
 
 

20/08/2024

„Lust auf Zukunft!“: hds Abend für die Wirtschaft 2024 am 29. August

Jährlich lädt der Wirtschaftsverband hds Ende August zu seinem Event für die Südtiroler Wirtschaft: Der „hds Abend für die Wirtschaft“ findet heuer am Donnerstag, 29. August 2024 statt. Die Zusammenkunft der Unternehmerinnen und ...
 
 

14/08/2024

Handel und Dienstleistungen: Verhandlungen wieder aufgenommen

Nach einigen Wochen des Stillstands wurden die Verhandlungen zwischen dem Wirtschaftsverband hds und den Vertretern der Gewerkschaften ASGB Handel, Filcams/CGIL-AGB, Fisascat/SGB-CISL und UILTuCS TAAS /UIL – SGK zur Erneuerung des territorialen ...