14/12/2022
Kollektivvertrag: „Außerordentliches Protokoll” unterzeichnet
In Anbetracht der Ereignisse, die die vergangenen zwei Jahre geprägt und die Verhandlungen über die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages verzögert haben sowie der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf den Dienstleistungssektor infolge der Pandemie, des Krieges in Europa, der Energiekrise, der Inflation und der Herausforderungen des digitalen und ökologischen Wandels, wurde Folgendes vereinbart:
Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls tätig sind und im Zeitraum von 2020 bis 2022 gearbeitet haben, erhalten einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 350 Euro brutto sowie einen Vorschuss auf künftige vertragliche Erhöhungen in Höhe von 30 Euro brutto monatlich ab dem 1. April 2023. Die genannten Beträge gelten für Arbeitnehmer der IV. Kategorie, der Betrag für Arbeitnehmer aller weiteren Kategorien wurde anteilig je nach Einstufung ebenso festgelegt.
Der Pauschalbetrag wird in zwei Raten wie folgt ausgezahlt:
- 200 Euro mit dem Gehalt vom Jänner 2023
- 150 Euro mit dem Gehalt vom März 2023
Die Beträge werden anteilig im Verhältnis zu den Monaten des Dienstalters des Zeitraums 2020-2022 ausgezahlt.
Besonderheiten gelten bei Auszahlungen für Teilzeitbeschäftigte (Kriterium der Verhältnismäßigkeit) sowie für Auszubildende.
Ähnliche Protokolle wurden auch von den anderen betroffenen Arbeitgeberverbänden (Confesercenti, Federdistribuzione und Distribuzione Cooperativa) unterzeichnet.
Die Verhandlungen zur Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrags für den Tertiärsektor werden jedenfalls im kommenden Jahr fortgesetzt. Unter Downloads das „Außerordentliche Protokoll des Sektors“ vom 12. Dezember 2022 mit Details.