07/11/2023

Fristen für Steuerguthaben und Tax Credit

Mit dem „Decreto-legge proroga“ wird die Frist für die Inanspruchnahme der Steuerguthaben für Strom und Gas für das 1. und 2.Quartal 2023 vorverlegt: Die Verrechnung muss nicht mehr bis zum 31. Dezember 2023, sondern bis zum 16. November erfolgen.

Steuerguthaben für Investitionsgüter: Die sogenannte "lange" Frist läuft am 30. November ab für Investitionen in materielle und immaterielle Güter, sowie 4.0, welche im Jahr 2022 „reserviert“ wurden, um vom Steuerguthaben in dem für 2022 vorgesehenen Umfang (Steuerguthaben 6% und 40%) zu profitieren. Um die sogenannte „lange“ Frist bis zum 31. Dezember 2022 in Anspruch nehmen zu können, war es erforderlich
  • Annahme des entsprechenden Angebotes des Verkäufers;
  • Akontozahlung in Höhe von mindestens 20% der Anschaffungskosten zu leisten;
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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