27/01/2022

Aufatmen für Südtirols Einzelhandel: 3G muss nur stichprobenartig kontrolliert werden

Präsident Moser: „So sind Kontrollen auch für Kleinbetriebe machbar!“

Wie aus einer Klarstellung der italienischen Regierung hervorgeht, müssen die Kontrollen des Grünen Passes im Einzelhandel nicht zwangsweise beim Eintritt des Kunden ins Geschäft durchgeführt werden. Vielmehr können ebendiese Kontrollen im Inneren des Verkaufsraums vorgenommen werden - und zwar nur in Form von Stichproben. Die 3-G Regelung tritt in Italien mit Dienstag, 1. Februar 2022 in Kraft.

„Diese Klarstellung aus Rom ist eine große Erleichterung für die zahlreichen Geschäfte im Einzelhandel“, freut sich hds-Präsident Philipp Moser. Der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol hatte bereits vor Tagen auf die großen personellen und bürokratischen Hürden hingewiesen, die mit den Kontrollen auf Südtirols Betriebe im Handel zukommen. „Besonders für viele Klein- und Familienbetriebe hätte eine Zugangskontrolle der Kunden zu einer großen Belastung für Unternehmer und Mitarbeiter sowie Zusatzkosten geführt“, unterstreicht Moser.

„Die Präzisierung ist nun ein Lichtblick für den Einzelhandel, der derzeit an vielen Fronten unter Druck steht.“ Der Sektor befindet sich im Moment bereits in großen Schwierigkeiten: fehlende Frequenzen in Orten und Städten aufgrund steigender Quarantäne und Heimarbeit sowie fehlende Gäste und Touristen. Auch die steigenden Energiepreise machen dem Handel zu schaffen.

„Nutznießer von zu strengen bürokratischen Auflagen, die dem Einzelhandel die Luft zum Atmen nehmen, sind die globalen Onlineriesen. Sie sorgen weder für Jobs, noch zahlen sie ihre Steuern im Land“, erinnert abschließend Präsident Moser.

Um im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, dass die geltenden Vorschriften und Kontrollaufgaben eingehalten worden sind, wird empfohlen:

• auf jeden Fall die VerificaC19-App herunterzuladen und auf dem neuesten Stand zu halten;
• sich ein stimmiges Kontrollkonzept bereitzulegen und dieses, auch durch stichprobenartige Kontrollen des Besitzes des Grünen Passes bei den Kunden, konsequent umzusetzen (siehe Download);
• die Anwesenheit des Eigentümers oder eines eigens dazu Beauftragten, der mit einer ausdrücklichen Ernennung und Anweisungen zur Durchführung der Kontrolltätigkeit (siehe selbes Download) beauftragt wird, zu gewährleisten.
 
 
 
 
 
 
 
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