18/07/2025

Handelsvertreter und Mandantenfirmen: Neuer Kollektivvertrag

Seit 1. Juli in Kraft

Am 1. Juli 2025 ist der neue Kollektivvertrag für den Sektor der Handelsvertreter - Bereich Handel, der sowohl von den Berufsverbänden der Unternehmen als auch von den Gewerkschaften der Handelsvertreter unterzeichnet wurde, in Kraft getreten.

Der AEC regelt das Vertragsverhältnis zwischen Mandantenfirma und Handelsvertreter und legt einen allgemeinen Rahmen von Regeln, Rechten und Pflichten für beide Parteien fest. Darüber hinaus füllt er jene Lücken, welche das Gesetz sowie der individuelle Vertrag lassen, indem er die gesetzlichen Bestimmungen auslegt, sofern diese unklar sind, und präzise Regeln aufstellt.

In Folge einige der wichtigsten Neuerungen:

  • der Mandantenfirma obliegt es, den Handelsvertreter innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung des Kundenauftrages darüber zu informieren, falls sie diesen ganz oder teilweise nicht ausführen kann;
  • Zahlung der Provisionen: die Mandantenfirma muss dem Handelsvertreter am Ende eines jeden Monats oder Quartals Kopien der an die Kunden übermittelten Rechnungen oder eine Zusammenfassung hiervon vorlegen;
  • Ausweitung auf den elektronischen Handel: Provisionen werden auch für Online-Verkäufe anerkannt, sofern diese direkt über das Portal des Unternehmens getätigt werden;
  • neue Prozentsätze für Änderungen des Gebiets und/oder der Produkte und/oder der Kunden und/oder der Provisionshöhe. Eine Änderung von 15 % gilt nun als erheblich und kann nicht in den ersten 12 Monaten des Vertragsverhältnisses vorgenommen werden;
  • befristete Verträge können zukünftig höchstens zweimal hintereinander verlängert oder erneuert werden;
  • Kündigungsfrist: Abänderung der Fristen im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses seitens Mandantenfirma mit einem Handelsvertreter, welcher als Alleinvertreter (Monomandatar) tätig ist;
  • Personengesellschaft: Anerkennung der Ausgleichsentschädigungen im Falle einer Kündigung aufgrund von Pensionierung oder Erwerbsunfähigkeit des Gesellschafters;
  • FIRR: Aktualisierung der Tranchen ab Januar 2026.
Der Kollektivvertrag trat am 1. Juli 2025 in Kraft – vorbehaltlich anderer explizit angegebener Laufzeiten einzelner Institute - und gilt bis zum 30. Juni 2029.

Achtung: Obwohl der neue Kollektivvertrag als „Ipotesi“ bezeichnet wird, stellt das Dokument die endgültige Fassung dar, so dass er ab dem 1. Juli die normative Basis für Mandantenfirma und Handelsvertreter bildet.

Am Ende dieser Seite finden Sie das Dokument zum Herunterladen.
 
 
 
 
 
 
 
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