05/06/2025

Handelsagenten und -vertreter: Neuer Kollektivvertag unterzeichnet

In diesen Tagen beim gesamtstaatlichen Dachverband Confcommercio in Rom der neue Kollektivvertrag (AEC) für den Sektor der Handelsagenten und-vertreter unterzeichnet. Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen Handelsvertretern und Mandantenfirmen.

Ziel des Abkommens ist es, Klarheit zu schaffen und den Handelsvertretervertrag an die Entwicklung der Werbe- und Vertretertätigkeit anzupassen, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Vertretern und Mandantenfirmen stabiler, dauerhafter und produktiver zu gestalten.

Die Präsidentin der Handelsagenten und -vertreter im Wirtschaftsverband hds, Elena Montagnoli, zeigt sich zufrieden: „Dieser neue Kollektivvertrag ist ein fundamentaler Schritt für unsere Berufsgruppe. Wir haben endlich das Recht auf Provisionen auch bei Online-Verkäufen verankert und damit die Entwicklung unserer Arbeit und die Notwendigkeit, die Verträge an die neuen Realitäten des Marktes anzupassen, anerkannt. Mit diesem Abkommen haben wir den Schutz für die Handelsagenten und-vertreter gestärkt und eine ausgewogenere und profitablere Zusammenarbeit mit den Mandantenfirmen gefördert, wodurch die Grundlagen für eine stabilere und ruhigere Zukunft für alle Fachleute der Branche geschaffen wurden.“

Die wichtigsten Neuerungen des AEC

- Zu den bedeutendsten Neuerungen gehört, dass zum ersten Mal ausdrücklich das Recht auf Provision auch bei Online-Verkäufen anerkannt wird. Dies unterstreicht das Konzept der Gebietsausschließlichkeit und die umfassende Promotionstätigkeit der Vertreter, die heute auch mit Verkäufen über den E-Commerce-Kanal, einem immer wichtiger werdenden Kanal, abgeschlossen wird.

- Eine weitere wichtige Neuerung ist die Anerkennung des Anspruchs auf Entschädigungen für Vertreter, die in Form einer Personengesellschaft tätig sind, im Falle der Pensionierung oder Invalidität des Gesellschafters.

- Der gesamte Text des AEC wurde einer sorgfältigen normativen Überarbeitung unterzogen, mit dem Ziel, ihn aktueller und den konkreten Bedürfnissen von Mandantenfirmen und Vertretern entsprechend zu gestalten. Das Thema der Vertragsänderungen wurde im Einklang mit den immer schnelleren Marktveränderungen und dem Bedürfnis nach einem Gleichgewicht zwischen den Parteien einer wesentlichen Überarbeitung unterzogen. Alle vom Auftraggeber gezahlten Beträge sind nun für die Berechnung der einzelnen vertraglichen Bestimmungen anrechenbar; die Berechnung der Abfindungen wurde gerechter gestaltet und es sind größere Schutzmaßnahmen für Vertreter bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft vorgesehen.

- Zum Schutz der jungen Handelsvertreter wurde eine Begrenzung der befristeten Verträge eingeführt, wodurch die Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse gefördert wird. Auch die Verpflichtung der Mandantenfirmen, dem Vertreter alle Daten über die in seinem Zuständigkeitsbereich erzielten Ergebnisse zur Verfügung zu stellen, wurde verstärkt, um mehr Transparenz zu gewährleisten.

- Schließlich wurde die Berechnung des FIRR (Fonds für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses) aktualisiert, die seit 1989 (vor 36 Jahren) auf den gleichen Werten stand, und somit an den aktuellen wirtschaftlichen Kontext angepasst.
 
 
 
 
 
 
 
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Christine Walzl

Fachgruppen
Fachgruppenleiterin
 
Bozen
 
 
 
 
 

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