18/01/2023
Möbel Bonus für 2023/2024
Im Vergleich zur ursprünglichen Version des „Bonus Mobili“ enthält diese Verlängerung jedoch einige wichtige Änderungen, die wir im Folgenden zusammenfassen.
Zunächst, die Ausgabengrenze für die Berechnung des Steuerabzugs von 50 Prozent wurde gesenkt, und die Eigenschaften der Haushaltsgeräte, für die der Vorteil genützt werden kann, wurden geändert.
Es wird möglich sein, den Bonus in den Jahren 2023 und 2024, für den Kauf von Möbeln und Großgeräten zu nutzen, die mindestens die Klasse A+ für Backöfen, E für Waschmaschinen und Geschirrspüler und F für Kühl- und Gefrierschränke aufweisen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Anschaffungen dazu nützen, eine Liegenschaft einzurichten, die von einer Gebäudesanierung betroffen ist.
Um beispielsweise den Bonus für Anschaffungen im Jahr 2023 in Anspruch nehmen zu können, müssen die damit verbundenen Sanierungsarbeiten ab dem 1. Januar 2022 begonnen haben.
Hinsichtlich der Ausgabengrenzen wird 2023 der Höchstbetrag von derzeit 10.000 Euro auf 8.000 Euro gesenkt, um dann 2024 weiter auf 5.000 Euro zu sinken.
Unter Downloads das Vademecum der Einnahmenagentur für den Bonus Möbel und Haushaltsgeräte 2023.