05/07/2023
ISTAT, Dauerzählung der Unternehmen: verpflichtende Teilnahme
Europäische und internationale Vorschriften sehen vor, dass Verwaltungen, Unternehmen und Privatpersonen, gesetzlich verpflichtet werden können, auf Anfrage der statistischen Stellen Daten zu liefern.
Die Verpflichtung zur Bereitstellung statistischer Daten und die Verwaltungsstrafen bei Nicht- Teilnahme gehen aus Art. 7 des Gesetzesdekrets 322/1989 hervor.
Es wird daher empfohlen an den Datenerhebungen firstgerecht teilzunehmen um die hohen Verwaltungsstrafen zu vermeiden. Es gibt keine Möglichkeit das Versäumnis zu korrigieren, wenn die Abgabefrist abgelaufen ist.
Wir verweisen auf die FAQs des ISTAT:
Sanzioni amministrative in caso di mancata risposta (istat.it)