05/07/2023

ISTAT, Dauerzählung der Unternehmen: verpflichtende Teilnahme

Es kommt vor, dass Unternehmen aufgefordert werden, sich an Erhebungen vom ISTAT (oder anderer vom Nationalen Statistischen System anerkannte Einrichtungen) zu beteiligen, indem sie Fragebögen online ausfüllen. Es ist wichtig, zwischen obligatorischen und fakultativen Erhebungen zu unterscheiden, da im Falle eines Verstoßes bei verpflichtenden Erhebungen, hohe Verwaltungsstrafen verhängt werden. Bei Nichtteilnahme oder Unvollständigkeit drohen Strafen von € 516,00 bis maximal € 5.164.

Europäische und internationale Vorschriften sehen vor, dass Verwaltungen, Unternehmen und Privatpersonen, gesetzlich verpflichtet werden können, auf Anfrage der statistischen Stellen Daten zu liefern.

Die Verpflichtung zur Bereitstellung statistischer Daten und die Verwaltungsstrafen bei Nicht- Teilnahme gehen aus Art. 7 des Gesetzesdekrets 322/1989 hervor.

Es wird daher empfohlen an den Datenerhebungen firstgerecht teilzunehmen um die hohen Verwaltungsstrafen zu vermeiden. Es gibt keine Möglichkeit das Versäumnis zu korrigieren, wenn die Abgabefrist abgelaufen ist.
Wir verweisen auf die FAQs des ISTAT:
Sanzioni amministrative in caso di mancata risposta (istat.it)
 
 
 
 
 
 
 
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Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
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Dott.ssa Lisa Baumgartner

Recht und Gewerkschaften
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
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