02/11/2022

Guthaben “Energie": Anfrage Berechnung an Lieferanten immer gerechtfertigt

Um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Gutschrift zu überprüfen, können Unternehmen ihren Energielieferanten mit der Berechnung des ihm zustehenden Steuerguthabens beauftragen, sofern das Unternehmen von demselben Anbieter mit Strom oder Erdgas beliefert wird, von dem es auch im Jahr 2019 beliefert wurde. Es ist vorgesehen, dass der Energielieferant innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Zeitraums, für welchen die Steuergutschrift gewährt wird, auf den Antrag antwortet.

Die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) hat klargestellt, dass der Energielieferant auch dann zur Übermittlung der genannten Mitteilung verpflichtet ist, wenn der Antrag der Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt als der angegebenen 60-Tage-Frist eingeht, da die Verordnung keine Fälligkeit vorsieht, innerhalb derer das betroffene Unternehmen berechtigt ist, diese Informationen von seinem Energielieferanten anzufordern.

Es gilt zu beachten, dass soggenannte "nicht energieintensive" Unternehmen nur in den Genuss der Steuergutschrift für Strom kommen, wenn sie mit Stromzählern mit einer verfügbaren Leistung von mindestens 16,5 kW für die im zweiten und dritten Quartal getätigten Ausgaben ausgestattet ist. Für die Monate Oktober und November 2022 wurde die Anforderung auf 4,5 kW gesenkt.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

16/04/2025

Mitteilungen von tourismusbezogenen Transaktionen

Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.

Diese ...
 
 

15/04/2025

Fristverlängerung Versicherung für Katastrophenereignisse

Die Verlängerung der Verpflichtung zur Deckung von Katastrophenrisiken ist nach der Größe des Unternehmens differenziert vorgesehen:

01.10.2025 für mittelgroße Unternehmen;
31.12.2025 für Mikro- und klein Unternehmen.
Für ...
 
 

14/04/2025

Meldung PEC für Verwalter von Gesellschaften

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
 
 

09/04/2025

Wiederzulassung “rottamazione-quater”

Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...