10/08/2022

Gütliche Zahlungsaufforderungen (avvisi bonari): Aussetzung vom 1. August bis 4. September 2022 und 60 Tage Zahlungsfrist

Gütliche Zahlungsaufforderung, welche in Folge von automatischer Liquidation, formellen Kontrollen oder getrennter Besteuerung ausgestellt worden sind, werden vom 1. August 2022 bis 4. September 2022 ausgesetzt.
Wie im Gesetzesdekret "Ukraine" vorgesehen, beträgt die Zahlungsfrist für Mitteilungen infolge automatischer Liquidation (Art. 36bis DPR 600/73), die vom 21. Mai 2022 bis zum 31. August 2022 zugestellt werden, nicht 30, sondern 60 Tage. Die längere Frist gilt aber nur, wenn der Steuerpflichtige die fälligen Beträge in einer einzigen Rate bezahlt. Deshalb gilt
  • für gütliche Zahlungsaufforderungen, die vom 21. Mai 2022 bis zum 31. August 2022 zugestellt werden, beträgt die Zahlungsfrist 60 Tage: Die Fälligkeit für die am 26. Mai 2022 zugestellten gütlichen Zahlungsaufforderungen ist der 25. Juli 2022;
  • für gütliche Zahlungsaufforderungen, die bis zum 20. Mai 2022 und ab dem 1. September 2022 zugestellt werden, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage: Die am 17. Mai 2022 zugestellten gütlichen Zahlungsaufforderungen müssen bis zum 16. Juni 2022 bezahlt werden (unter Berücksichtigung der Aussetzung, die bis zum 4. September 2022 gültig ist).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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