Förderfonds für die Wiederbelebung des Einzelhandels: Anträge jetzt einreichen
Auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung wurde vor kurzem die Internetadresse veröffentlicht, über die die Anträge die Anträge auf Gewährung von Beihilfen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Unternehmen , die hauptsächlich im Handel tätig sind, eingereicht werden können. Die Anträge für den "Fonds zur Wiederbelebung des Einzelhandels" werden ausschließlich auf elektronischem Wege übermittelt. Anträge können bis zum 24. Mai 2022, 12 Uhr, übermittelt werden.
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