01/06/2023

Der Handelsvertreter: so wichtig ist der Agenturvertrag

Rechtsberatung bietet individuelle Dienstleistung

Auch wenn der Online-Kauf zunimmt, bleibt die Figur des Handelsvertreters im Handel wichtig. Der persönliche Austausch wird nach wie vor von vielen Kunden geschätzt. Dadurch kann der Umsatz der Mandantenfirma auf dem traditionellen Verkaufsweg weiterhin gesteigert werden. Vorteile des Käufers sind neben einer persönlichen Beratung, dass der Handelsvertreter auch nach Abschluss eines Geschäftes fixe Ansprechperson bleibt und bei Bedarf bzw. für Folgeaufträge kontaktiert werden kann.
Durch die Beauftragung eines Handelsvertreters bietet sich den Mandantenfirmen außerdem die Chance, auch in anderen Regionen Bekanntheit zu erlangen und durch den Einsatz des Handelsvertreters die eigenen Produkte zu vermarkten. Somit ist und bleibt der Handelsvertreter eine wichtige Figur in der Struktur einer Mandantenfirma. Die Rechtsberatung in der hds Servicegenossenschaft bietet sowohl Handelsvertretern als auch Mandantenfirmen die Verfassung und/oder Überprüfung des notwendigen Agenturvertrages an.

Wer ist der Handelsvertreter
Der Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, dem Auftraggeber (Mandantenfirma) in einem bestimmten Einsatzgebiet Geschäfte zu vermitteln. Dabei kann der Handelsvertreter als
  • Monomandatar, also beschränkt auf eine einzige Mandantenfirma oder
  • Plurimandatar, also für mehrere Mandantenfirmen handeln.
Die Figur des Handelsvertreters ist grundsätzlich durch das Zivilgesetzbuch geregelt, in Italien gelten jedoch zudem die Kollektivabkommen (z.B. des Sektors Handel oder des Sektors Industrie).

Berufsanforderungen

Zu den Voraussetzungen zählen neben der Volljährigkeit, u.a. der Abschluss eines Agenturvertrages. Außerdem darf ein Handelsvertreter (mit Ausnahme von Angestellten im öffentlichen Dienst mit Teilzeitvertrag) in keinem Angestelltenverhältnis stehen und gleichzeitig keiner Maklertätigkeiten nachgehen.

Als fachliche Voraussetzung muss der Handelsvertreter alternativ entweder
  • im Besitz eines Oberschuldiploms mit Handelsausrichtung oder eines Universitätsabschlusses in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften sein;
  • einen von einer Region oder Provinz anerkannten Befähigungskurses für Handelsagenten und -vertreter besucht und positiv abgeschlossen haben;
  • in den vergangenen 5 Jahren vor Übermittlung der zertifizierten Meldung mindestens für 2 Jahre (auch nicht durchgehend) in der Eigenschaft als Inhaber, gesetzlicher Vertreter, mitarbeitendes Familienmitglied oder arbeitender Gesellschafter in einem Unternehmen des Bereichs Handel oder Produktion mit Verkauf oder Verabreichung von Speisen und Getränken, tätig gewesen sein;
  • in den vergangenen 5 Jahren vor Übermittlung der zertifizierten Meldung mindestens für 2 Jahre (auch nicht durchgehend) als qualifizierter Angestellter bei einem Unternehmen als Verkäufer, Verkaufsleiter oder in der Verkaufsorganisation unter Anwendung des Kollektivvertrags Handel oder Industrie tätig gewesen sein;
  • oder im EU-Ausland eine anerkannte fachliche Arbeit geleistet haben.
Sonderbestimmungen gelten für im Ausland erlangte Studientitel und geleistete fachliche Arbeiten.

Schlussendlich müssen alle moralischen Voraussetzungen (z.B. Nicht-Vorhandensein gewisser Verurteilungen) gegeben sein.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lisa Baumgartner

Rechtsberatung
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 423
E-Mail:
 
 
 
 
 

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