04/12/2025
Landestafel-Initiative und Lebensmittel spenden
Steuerliche Vorteile für spendende Betriebe
Das Staatsgesetz Nr. 166 vom 19. August 2016 fördert die Spende von Lebensmitteln und Non-Food-Produkten durch steuerliche Vergünstigungen. Die Landestafel stellt den spendenden Unternehmen hierfür vierteljährlich eine entsprechende Bestätigung aus.
Zusätzlich vergibt die Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung im Rahmen der Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen Extrapunkte für Maßnahmen zur Abfallvermeidung:
• Von maximal 120 Punkten werden 10 Punkte jenen Unternehmen zugesprochen,
- die mindestens sechs Monate vor Antragstellung kostenlos Lebensmittel und Non-Food-Produkte in einer Menge von mindestens 20 kg pro Jahr an Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben, oder
- die neben Obst und Gemüse auch andere Lebensmittel und Alltagsprodukte unverpackt (lose) anbieten und die Ware vor Ort in geeignete Behältnisse abfüllen.
Diese Möglichkeit besteht seit 2023. Die Ausschreibung für das Beitragsjahr 2026 läuft vom 1. Dezember 2025 bis 31. März 2026, 12.00 Uhr.
Weitere Informationen
Landestafel Trentino-Südtirol
www.bancoalimentare.it/it/trentinoaltoadige
Landesbeiträge für Kleinunternehmen – Investitionen 2026
Details zur Ausschreibung: „Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen – Ausschreibung 2026“ (CIVIS, Südtiroler Bürgernetz).





