Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass alle Handelsbetriebe, die aufgezeichnete Musikstücke und/oder Videos (über Radio, Fernsehen, HiFi-Anlagen, Cd-Leser, Dvd-Leser, Kassettenrecorder, Computer, Server) öffentlich ausstrahlen, zusätzlich zum Entgelt für die Urheber der Musik (Siae-Urheberrechte) auch ein angemessenes Entgelt an die Ausführenden und die Hersteller der Tonträger zahlen müssen, die Inhaber der Aufzeichnungsrechte sind (sog. verbundene Rechte - Art. 73, Gesetz 633/41). Der Art. 72 des Gesetzes 633/41 sieht die Ausstellung einer spezifischen Genehmigung von Seiten der Inhaber der Rechte vor, die damit die Reproduktion der aufgezeichneten Musik für die spätere Ausstrahlung erlauben.
Um dieses angemessene Entgelt kassieren zu können, haben die Hersteller von Tonträgern im Jahr 2000 die Gesellschaft Scf (Società Consortile Fonografici) gegründet. Zweck der Gesellschaft ist die Festlegung des angemessenen Entgeltes und die Einhebung der Beträge und deren Auszahlung an die Anspruchsberechtigten.