Der hds bietet den Mitgliedern der Gastronomie eine breite Palette an Dienstleistungen und Vorteilen. Dazu gehören zum Beispiel die Ausarbeitung und Umsetzung des HACCP-Konzeptes oder die Beratung und Verwaltung von Miet- und Pachtverträgen. Mit Rundschreiben, Newsletter und dem hdsmagazin werden sie immer auf dem neuesten Stand gebracht und mit allen wichtigen Informationen versorgt.
Zur Berufsgruppe zählen die Speis- und Schankbetriebe des Landes. Sie vertritt die Interessen der Mitglieder und verschaffen der Branche Gehör, auch wenn ihr keine Fachverbände angehören. Der hds setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen und eine unternehmerfreundliche Wirtschaftspolitik ein. Die Gastronomie trägt neben dem Einzelhandel und den Dienstleistungsbetrieben zur Attraktivität und Lebendigkeit der Städte und Dörfer bei.
Der digitale Essensgutschein zur Unterstützung der lokalen Kreisläufe ist landesweit in über 220 monni POINTS landesweit einlösbar.
-> Vorteile
Die Kommission beträgt 5 Prozent, es entstehen keine Transaktionskosten und (ganz neu) die Mahlzeiten werden centgenau abgerechnet. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass sämtliche POS-Zahlungen bis zu 10 Euro kommissionsfrei sind und dass die Betriebe auch Teil des bewährten Südtiroler Gutscheinsystem monni BON-Netzwerks sind.
-> Wer steckt hinter dem Konzept?
Die Idee stammt vom Wirtschaftsverband hds, mit dem Ziel die lokale Wirtschaft zu stärken. Ein qualifiziertes Team ist stets darauf bedacht, das Produkt weiterzuentwickeln sowie neue zu kreieren. Das Konzept des hds ist aufgegangen und die monni Familie konstant gewachsen.
Der hds hilft Ihnen, Ihr Gründungsvorhaben umfassend und optimal zu strukturieren. Gemeinsam wird ein Konzept und ein Businessplan erarbeitet. Die langjährige Erfahrung des hds ermöglicht es, die Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung besser einzuschätzen und konzeptionelle Optimierungspotenziale aufzuzeigen.
Wir informieren, dass die nächste Ausgabe des Newsletters „hdsinfomail“ am Donnerstag, 1. Mai, entfällt. Der Newsletter wird ab Donnerstag, 8. Mai wieder in seinem gewohnten, wöchentlichen Rhythmus erscheinen.
In der monatlichen Rubrik „Dein hds. Dein Vorteil“ stellen wir der Reihe nach alle Gründe einer Mitgliedschaft beim hds vor. Nach der „Interessensvertretung“ und dem „Netzwerk“ folgt die „Lebendigen Orte“.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit verpflichtend und einheitlich geregelt. Dies gilt auch für die Deklaration von Allergenen. Gastbetriebe, Eisdielen, Bäckereien und andere Anbieter loser Waren sind verpflichtet ihre Lebensmittel für Allergiker zu kennzeichnen. Den betroffenen Personen wird die notwendige Sicherheit gewährleistet und bei Kunden Vertrauen durch Transparenz geschaffen.
Die neu überarbeite Lebensmittelverordnung der Europäischen Union (Nr. 1169/2011) ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten. Sie regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln und gilt verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Das italienische Gesundheitsministerium hat in einem Rundschreiben (Februar 2015) noch einmal auf die korrekte Umsetzung der EU-Verordnung hingewiesen. Darin wurde verdeutlicht, dass die Informationspflicht über Allergene auch für Restaurants, Mensen, Catering-Services, Bars und Hotels gilt.
Die EU hat 14 Lebensmittelallergene aufgelistet, die dem Konsumenten mitgeteilt werden sollen. Bei jeder Speise und jedem Getränk müssen auch die enthaltenen Allergene angegeben werden. Wie die Allergene mitgeteilt werden, obliegt jedem Unternehmer selbst. Die Informationen können in den Menüs, Speisen- und Getränkekarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder auch digital mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Eine einfache Auflistung der Allergene ohne Zuordnung zu den Speisen oder Getränken reicht nicht mehr aus. Im Betrieb muss ein schriftliches Dokument aufliegen. Die Informationen können den Kunden so auch mündlich mitgeteilt werden.
Um den Gästen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten, muss das Personal über die Dokumentation der Allergene in Kenntnis gesetzt werden. Der hds empfiehlt, im Betrieb eine Ansprechperson zu ernennen, an die sich betroffene Personen wenden können. Bei der gesamten Kennzeichnung gehört Sorgfalt: Wenn zum Beispiel beim Braten das Fleisch mit Weißwein abgelöscht wird, dann ist auch der Wein bzw. das darin enthaltene Allergen Sulfit anzugeben.
Vorsicht geboten ist vor allem bei nicht frischen, halbfertigen, abgepackten Lebensmitteln. Hier muss besonders gut auf die Inhaltsstoffe und somit auf die Allergene geachtet werden. Nicht vergessen werden darf die Deklaration von Allergenen bei den Getränken.
Offener Verkauf von Konditoreiwaren, Backwaren, Speiseeis
Zurzeit können die Inhaltsstoffe und Allergene bei Konditoreiwaren, Backwaren, Speiseeis mit einer sogenannten Einheitstabelle (cartello unico) erklärt werden. Die Einheitstabelle ist in unmittelbarer Nähe des Produktes anzubringen und muss folgende Angaben beinhalten:
Bezeichnung der Produktgruppe (gemäß DM 20.12.1994)
Zutaten mit Hervorhebung der Allergene (z.B. durch Fettdruck)
Bei leicht verderblichen Waren:
Lagerbedingungen (z.B. im Kühlschrank lagern) und Angabe zur Haltbarkeit in Tagen
Name und Anschrift des Betriebes (auch mittels Stempel)
Datum
Der hds stellt seinen Mitgliedern die obligatorischen Zutatenlisten für Konditoreiwaren, Brot und Backwaren und Speiseeis zur Verfügung. Sie können online bestellt werden.
Offener Verkauf von anderen Lebensmitteln, die nicht Konditoreiwaren, Backwaren oder Speiseeis sind
Diese Produkte müssen wie bisher einzeln gekennzeichnet werden (d.h. nicht durch die einheitliche Zutatenliste). In den meisten Supermarkets liegt deshalb, in unmittelbarer Nähe zur Verkaufs Theke mit offenen Lebensmitteln, das sogenannte Zutatenbuch auf (libro ingredienti). Darin enthalten, ist der Name des Lebensmittels, und die Zutaten mit der Hervorhebung der Allergene.
Verkauf von Lebensmitteln durch Automaten (Kaffeeautomaten, Brotautomaten, Fleischautomaten …..)
Fertig verpackte Lebensmittel die über Automaten verkauft werden, müssen gemäß EU VO 1169/2011 vollständig gekennzeichnet sein. Für vorverpackte Lebensmittel (in Schutzfolien, Klarsichtfolie, Aluminiumfolie vorverpackt) gilt: Auf den Automaten muss eine Kennzeichnung angebracht werden mit folgenden Informationen :
• Namen des jeweiligen Produktes,
• Inhaltstoffe mit Hervorhebung der Allergene,
• Name und Anschrift des Verantwortlichen der Anlage/Automaten.
Bei einem Kaffeeautomat ist zu berücksichtigen, dass es zu einer Verschleppung von allergischen Stoffen kommen kann (z.B.: man entnimmt einen Espresso, in dem Spuren von Milch enthalten sein können). Deshalb empfehlen wir den Hinweis: „kann Spuren von Milch enthalten – puó contenere tracce di latte“.
Bei keiner oder falscher Kennzeichnung der Allergenehaftet der verantwortliche Unternehmer. Sollte es bei einem Kunden zu einer allergischen Reaktion kommen und der Unternehmer hat die Informationspflicht unterlassen, haftet er für den entstanden Schaden, für die Krankenhauskosten und allfällige Invalidität. Die NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità) und die zuständigen Hygieneinspektoren führen Kontrollen in ganz Südtirol durch.
Stressfreieres Einkaufserlebnis mit der Lieferung nach Hause!
Bequemlichkeit, Zeitersparnis und Schnelligkeit: Die neue Dienstleistung des Wirtschaftsverbandes hds ermöglicht bequemen Kundenservice: Kunden können ihre Ware im Geschäft kaufen und sich bequem nach Hause schicken lassen.
Wie funktioniert es?
Der Versand der Ware erfolgt über eine lokale Logistikfirma.
Die Vorteile für die Händler Diese brauchen nur die Daten des Kunden zu erfassen und um den Rest von der Abholung der Ware im Geschäft bis zur Auslieferung und Sendung des Pakets kümmert sich die Logistikfirma.
Die Abholung der Ware in den Geschäften erfolgt in ganz Südtirol, und der Versand in allen 27 Mitgliedsstaaten der Eu und darüber hinaus in weiteren 14 Staaten.
Dank einer neuen Konvention zwischen Confcommercio und Hagleitner profitieren hds-Mitglieder jetzt von exklusiven Vorteilen rund um professionelle Hygienelösungen – ideal, um dein Unternehmen hygienisch, effizient und nachhaltig aufzustellen.
Deine Vorteile im Überblick:
• 15 % Rabatt auf Hygienetechnik und Verbrauchsmaterialien
• Kostenloser Kurs zur professionellen Desinfektion
• Full Service für 3 Jahre auf Spender- und Dosiersysteme
• Digitale Systemlösungen kostenlos inbegriffen
• Gratis-App mit Sicherheitsdatenblättern und Zertifikaten
• 50 Euro Willkommensgutschein beim ersten Online-Einkauf ab 250 Euro
Wer ist Hagleitner?
Hagleitner ist ein führender Anbieter im Bereich professionelle Hygiene mit Sitz in Zell am See (Österreich). Das Unternehmen überzeugt durch:
• eigene Produktion von Reinigungs-, Desinfektions- und Kosmetikprodukten
• technologisch fortschrittliche Dosiersysteme, steuerbar per App
• nachhaltige Lösungen mit zertifizierten, mikrokonzentrierten Produkten
• internationale Präsenz: aktiv in 12 Ländern, Vertrieb in über 60 Märkten weltweit • Fokus auf Effizienz, Sicherheit und Umweltverträglichkeit
Der Partner von Leaseplan (weltweit führend im Bereich der Langzeitmiete), von SIFA (Gesellschaft für betrieblichen Fuhrpark) und von Leasys (FCA Bank) ist neben Toblach, Bruneck und Meran auch mit einem eigenen Büro in Bozen operativ.
Die Partnerschaft Alperia, AlpsGo, Südtiroler Wirtschaftsring und AlpsGo ermöglicht es Unternehmen, moderne Wallbox-Ladestationen an ihren Standorten zu vergünstigten Preisen zu installieren, sodass Elektrofahrzeuge direkt vor Ort aufgeladen werden können.
Dies erleichtert den Alltag der Mitarbeiter, die Elektroautos nutzen, und fördert gleichzeitig die Umstellung auf emissionsfreie Unternehmensflotten. Zudem erhalten die Mitarbeiter dank der Alperia EasyCharge Ladekarten Zugang zu einem umfangreichen Netzwerk öffentlicher Ladestationen, wodurch die Nutzung der Elektromobilität sowohl für berufliche als auch für private Zwecke einfacher und flexibler wird.
AlpsGo stellt Unternehmen sowie Mitarbeitern die Elektrofahrzeugezur Verfügung.
Dieses System reduziert die Notwendigkeit, Firmenfahrzeuge zu besitzen, senkt die Kosten und trägt zur Verringerung der Umweltbelastung bei.
Nationale Konventionen [Confcommercio]
Konvention des Monats!
Hagleitner: mehr Hygiene, weniger Kosten!
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Wer ist Hagleitner?
Hagleitner ist ein führender Anbieter im Bereich professionelle Hygiene mit Sitz in Zell am See (Österreich). Das Unternehmen überzeugt durch:
• eigene Produktion von Reinigungs-, Desinfektions- und Kosmetikprodukten
• technologisch fortschrittliche Dosiersysteme, steuerbar per App
• nachhaltige Lösungen mit zertifizierten, mikrokonzentrierten Produkten
• internationale Präsenz: aktiv in 12 Ländern, Vertrieb in über 60 Märkten weltweit • Fokus auf Effizienz, Sicherheit und Umweltverträglichkeit
Mit dem TBusiness-Angebot erhalten Unternehmen und ihre Mitarbeiter Zugang zu einem integrierten Mobilitätsservice mit exklusiven Sonderkonditionen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Drive: Telepass-Gerät für die Autobahnmaut, Partnerparkplätze und weitere Services – mit der Möglichkeit, bis zu 100 % der Mehrwertsteuer für betriebliche Mautkosten zurückzuerhalten.
Move: Eine einzige App für über 20 Mobilitätsdienste, darunter Kraftstoff, Taxis, Züge, Parkgebühren, E-Ladestationen und mehr – mit bis zu 2 % Cashback auf Mobilitätsausgaben.
Card: Eine auf den Mitarbeiter ausgestellte Prepaid-Karte für betriebliche Ausgaben – mit bis zu 0,75 % Cashback auf Kartenzahlungen.
HuckePack ist Teil der IT- und Softwarefirma 426 aus Leifers. Das HuckePack-Standard-Paket ist kostenlos in der Shop-Erstellung, basiert aber auf eine Verkaufsprovision von 4,9 Prozent. Allen hds-Mitgliedern wird ein 50 prozentiger Provisionsrabatt angeboten und demnach im Standard-Paket eine Verkaufsprovision von 2,9 Prozent berechnet.