20/04/2023

Vereinbarkeit: Förderung für Unternehmerinnen

Das Land Südtirol hat in der Wirtschaftsförderung eine neue Schiene angelegt: Wurden in den vergangenen Jahren Förderungen zur Internationalisierung, zur Digitalisierung, zur Umweltfreundlichkeit oder zur Lehrlingsausbildung eingeführt, so sind die unternehmerisch, selbständig oder freiberuflich tätigen Frauen Zielgruppe der jüngsten von der Landesregierung beschlossenen Unterstützungsmaßnahme.

Laut dem Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) werden aktuell 19,2 Prozent, nämlich 10.653 der aktiven, gewerblichen Unternehmen von Frauen geführt.

Künftig erhalten demnach Unternehmerinnen, Selbstständige und Freiberuflerinnen mit weniger als zehn Beschäftigten, die wegen einer Schwangerschaft, der Mutterschaft oder der Erziehung von zusammenlebenden Kindern bis zu zwölf Jahren ihre Tätigkeit unterbrechen müssen, die Möglichkeit, sich von einer Person mit Erfahrung und Professionalität in der Unternehmensführung vertreten zu lassen. Der maximale Vertretungszeitraum wird bei Mehrlingsschwangerschaften auf 24 Monate erhöht.

Bis zu 20.000 Euro für Vertretung
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro gewährt. Der Vertretungszeitraum von bis zu 18 Monaten kann auch in mehreren Abschnitten in Anspruch genommen werden. Die Unterstützungsmaßnahme kann von Unternehmerinnen und auch von Gesellschafterinnen in Anspruch genommen werden, deren Unternehmenssitz sich in Südtirol befindet, wo die Antragstellerinnen auch ihre berufliche Tätigkeit kontinuierlich ausüben müssen. Anspruchsberechtigt sind zudem Selbstständige und Freiberuflerinnen, die in Südtirol tätig sind, am Unternehmen beteiligte Familienangehörige, und Mitarbeiterinnen mit koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit, die in Südtirol ansässig sind. Für eine Vertretung mittels Arbeitsvertrags ist ein Beitrag von 80 Prozent auf den Nettobetrag der Lohnabrechnung vorgesehen. Wer für die Vertretung selbstständige oder freiberufliche Arbeit ankauft, dem werden 60 Prozent des steuerpflichtigen Betrages der Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) anerkannt.

Die Ansuchen können zu jeder Zeit gestellt werden, müssen aber auf vor dem Vertretungszeitraum, für welchen der Beitrag beantragt wird, mittels bereitgestellten Vordrucks und über zertifizierte elektronische Post (PEC) eingereicht werden. Für das Haushaltsjahr 2023 hat die Landesregierung 200.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt.

Weitere Informationen zur Gesuchstellung gibt es auf den Landeswebseiten zur Wirtschaftsförderung.
 
 
 
 
 
 
 
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